Bürger fürchten Belästigungen Bürger fürchten Belästigungen: Im Oktober darf in Zeitz noch einmal Grünschnitt verbrannt werden

Zeitz - Auch wenn die Tage des Verbrennens von Grün- und Astschnitt im Burgenlandkreis gezählt sein dürften, im Oktober darf in Zeitz noch einmal gezündelt werden. „Gemäß der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises ist das Verbrennen von Gartenabfällen in der Stadt Zeitz sowie in allen Ortsteilen vom 1. bis 31. Oktober erlaubt“, bestätigt Pressesprecher Thomas Sagefka und erläuter noch einmal: „Das betrifft alle Flurstücke der Gemarkungen Zeitz, Zangenberg sowie den Ortsteilen Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Pirkau, Theißen und Würchwitz.“
Das Verbrennen ist nur im selbst genutzten Grundstück und unter Beachtung des Brandschutzes erlaubt. Auch die täglichen Zeiten sind nach wie vor vorgegeben. Montags bis freitags darf von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. „Die Bürger haben beim Verbrennen auf die Witterungsverhältnisse zu achten, um die Qualmbelästigung so gering wie möglich zu halten“, unterstreicht Sagefka.
Dicke Qualmwolken über Zeitz
Und genau hier liegt seit Jahren das Problem. In den beiden Monaten, in denen verbrannt werden darf, stehen dicke Qualmwolken über Zeitz, Wäsche kann oft nicht draußen getrocknet werden, Asthmatiker klagen über gesundheitliche Probleme. Und ganz abgesehen davon: Ist Verbrennen vom Standpunkt des Natur- und Umweltschutzes aus überhaupt noch zeitgemäß? Selbst im Burgenlandkreis darf in mehreren Kommunen schon jetzt nicht mehr verbrannt werden. Beziehungsweise gibt es keine Ausnahmeregelung, denn eigentlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten, nur in vielen Kommunen und Kreisen wird von einer Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht. Das Verbrennen ist also nicht die Norm nach Recht und Gesetz, sondern der Ausnahmefall.
Weg zur Abschaffung des Verbrennens von Gartenabfällen geebnet
Der Burgenlandkreis und die Anstalt öffentlichen Rechts Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (AWSAS) gehen deshalb den Weg zur Abschaffung des Verbrennens von Gartenabfällen. Wenn ein Verbrennungsverbot kommt, will die Abfallanstalt ihr Netz an Annahmestellen erweitern und überhaupt in der Entsorgung neue Wege gehen. Seit Anfang des Jahres wird konzentriert daran gearbeitet. Im September hat die Abfallwirtschaft deshalb einen Grundsatzbeschluss verabschiedet. Dieser sieht vor, dass es zukünftig mehr Annahmestellen für den Grün- und Astschnitt im Burgenlandkreis geben soll. Vorrangig im westlichen Teil des Burgenlandkreises, im Wethautal sowie in Laucha.
Öffnungszeiten der Annahmestellen sollen geändert werden
In den vorhandenen Annahmestellen sollen die Öffnungszeiten so verändert werden, dass sie ab 1. März 2017 besser von den Berufstätigen genutzt werden können. Der genaue Bedarf wird noch ermittelt und danach werden die Öffnungszeiten festgelegt. Parallel will die AWSAS ab 1. März bis zum 30. Juni nächsten Jahres ein Abholsystem für den Astschnitt erproben - ähnlich dem der Entsorgung von Sperrmüll auf Abruf. Dafür müssten die Äste und Zweige in Bündeln vor den Grundstücken zur Abholung bereitgelegt werden. Grünschnitt kann über die Biotonne entsorgt werden. (mz)