Bodenwert in Zeitz steigt Bodenwert in Zeitz steigt: Stadt macht ein Sparangebot an Eigentümer

Zeitz - Die Stadtverwaltung möchte Zeitzer Grundstückseigentümern bei unausweichlichen Zahlungen entgegenkommen. Sie will ihnen über einen festgelegten Zeitraum Rabatte einräumen. Bei diesen Bemühungen erhält die Verwaltung Rückendeckung aus dem politischen Raum. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat jetzt einmütig einer dementsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. Das letzte Wort hat jedoch der Stadtrat.
Konkret geht es um Ausgleichsbeiträge, die Besitzer von Grundstücken im Bereich des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“ laut Baugesetzbuch zahlen müssen. Betroffen sind laut Stadtverwaltung etwa 1.000 Eigentümer. Diese Ausgleichszahlungen müssen im Normalfall nach Abschluss des Sanierungsprozesses gezahlt werden. Die Begründung: Im Rahmen der Stadtsanierung haben die Grundstücke an Bodenwert gewonnen.
Stadt Zeitz möchte den Betroffenen Nachlässe einräumen
Die Stadt möchte nun mit einem speziellen Verfahren den Grundstückseigentümern die Chance geben, in einer freiwilligen Phase diese Ausgleichsbeiträge vorzeitig zu zahlen. Dafür möchte die Stadt den Betroffenen Nachlässe einräumen. Das bedeutet: Wer bis 31. März kommenden Jahres zahlt, dem wird durch die Stadt ein Abschlag in Höhe von zehn Prozent gewährt. Wer bis einschließlich 30. September kommenden Jahres zahlt, der bekommt einen Rabatt von immer noch fünf Prozent.
Vorteile, so die Verwaltung, hat die derzeit angestrebte Vorgehensweise sowohl für die Bürger als auch für die Stadt. Die Eigentümer können mit dem Angebot ihre Aufwendungen verringern und den Sanierungsvermerk im Grundbuch vorzeitig löschen lassen. Damit unterliegen die betreffenden Grundstücke nicht mehr den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Bargasse in Zeitz: Derzeit ist der gepflasterte Weg holprig und uneben
Zudem, so heißt es, könne die Stadt nach Zahlung des Ausgleichsbeitrages keine Nachforderungen mehr erheben, selbst dann nicht, wenn ein später ermittelter Wert höher wäre. Der Vorteil für die Stadt: Sie kann das vorzeitig eingenommene Geld bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung in weitere Sanierungen investieren und so den Stadthaushalt entlasten. „Im Gegensatz dazu müssen nach Aufhebung der Sanierungssatzung per Bescheid eingenommene Ausgleichsbeiträge anteilig an das Land beziehungsweise an den Bund abgeführt werden“, heißt es aus der Verwaltung.
Nutzen Grundeigentümer die Möglichkeit der vorzeitigen Zahlung, dann soll das Geld mit eingesetzt werden, um die Bärgasse so auszubauen, dass sie von Fußgängern und als Anwohnerzufahrt besser als jetzt genutzt werden kann. Derzeit ist der gepflasterte Weg holprig und uneben. Die Bärgasse verbindet den sanierten Altmarkt mit der Kalkstraße. Zudem ist vorgesehen, das Geld zur Erneuerung der Scharrenstraße und deren nördlichen Nebenanlagen zu verwenden.
Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“ ist etwa 60 Hektar groß
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte Zeitz“ ist etwa 60 Hektar groß. Zum Vergleich: Die Grundfläche des Petersdoms in Rom wird mit eineinhalb Hektar angegeben. Insgesamt sind bislang allein 47,5 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ in öffentliche und private Projekte investiert worden. Insgesamt ist damit die Zeitzer Innenstadt aufgewertet worden. Damit verbunden ist auch die Werterhöhung von Grundstücken.
Diese Bodenwerterhöhung ist vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt worden. Dabei wurden laut Stadt 16 Zonen bestimmt. Die Bodenwerterhöhung beträgt zwischen null Euro je Quadratmeter und 16 Euro. Der vom einzelnen Grundstückseigentümer zu zahlende Betrag wird ermittelt mit Hilfe der Zone, in der sich sein Grundstück befindet und aus dessen Fläche. Der Wert der darauf befindlichen Anlagen bleibt dabei unberücksichtigt. Es ist also egal, ob auf dem Grundstück ein baufälliger Geräteschuppen oder eine Prachtvilla steht.
Stadtrat Andreas Exler (Freie Wähler) sagte vor der Abstimmung im Hauptausschuss: „Ich stimme zu, auch wenn ich betroffen bin.“
››Auskünfte gibt das Sachgebiet Stadtsanierung im Zeitzer Rathaus. Es ist erreichbar über Telefon: 03441/83447 und per E-Mail: [email protected](mz)
