Baurecht Baurecht: Privilegiertes Vorhaben
Mit „Bauen im Außenbereich“ ist der Paragraf 35 des Baugesetzbuchs überschrieben. In dessen erstem Absatz wird ausführlich definiert, wann ein Bauvorhaben außerhalb von Ortschaften zugelassen ist. Nämlich unter anderem dann, wenn es von einem landwirtschaftlichen Betrieb gebaut wird, einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient, Biomasse zur energetischen Nutzung erzeugt. Wenn der Betrieb Tierhaltung betreibt, muss die Biomasse überwiegend aus der eigenen Firma kommen. Zudem darf die Feuerungswärmeleistung nicht größer sein als zwei Megawatt. All diese Punkte erfüllt die Osterfelder Agrar GmbH.
Die Genehmigungsbehörde für den Antrag ist die Untere Emissionsschutzbehörde. Die Gemeinde hat lediglich „Einvernehmen“ herzustellen, also zuzustimmen. (jur)