Ausgleichsbeträge für Stadtsanierung Ausgleichsbeträge für Stadtsanierung : Warum bleibt Rahnestraße ohne Wert?
Zeitz - Nicht alle Grundstückseigentümer in Zeitz müssen Ablösebeträge zahlen. Warum es für die Schrottimmobilien keine Berechnungen gibt.
Die Eigentümer im Sanierungsgebiet in der Zeitzer Innenstadt werden zur Kasse gebeten. Sie müssen Ausgleichsbeträge zahlen, weil sich durch die Sanierung der Bodenwert ihrer Grundstücke erhöht hat. Nicht betroffen sind die Eigentümer in der Rahnestraße. Für die Fraktion Zeitz 21 blieb da in der jüngsten Stadtratssitzung ein großes Fragezeichen.
„Wieso ist die Rahnestraße von der Ermittlung des Ausgleichsbetrages ausgenommen?“, wollte Martin Exler wissen. Die Antwort kam prompt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt: „Für die Rahnestraße liegen noch keine klar definierten Sanierungsziele vor.“
Seit der Wende sind immer mehr leerstehende Häuser dazugekommen
Das verstehe, wer will: Leerstand und Verfall auf rund 100 Metern, das ist die Rahnestraße. Seit der Wende sind immer mehr leerstehende Häuser dazugekommen. Mittlerweile sind von 24 Häusern 16 Schrottimmobilien. Viele davon haben einen privaten Eigentümer. Von Sanierung ist an diesen Gebäuden nichts zu sehen, auch wenn die Straße zum Sanierungsgebiet gehört.
Dennoch müsse die Rahnestraße als Teil des Sanierungsgebietes mit betrachtet und für die Grundstücke die Ausgleichsbeträge berechnet werden, meinte Christian Stahn (Zeitz 21). „Damit könnte man doch den Eigentümern auch Druck machen.“
Wo ist die Werterhöhung in der Realität?
Dieser Hinweis soll nun zumindest als Prüfauftrag an die Verwaltung mitgenommen werden. Viele Hauseigentümer in der Innenstadt sehen nämlich keine Wertsteigerung bei ihren Grundstücken. Und führen das zum Teil auch auf den Zustand der Rahnestraße zurück. Eine Hauseigentümerin an der Fußgängerzone beklagt die Ausgleichsbeträge. „Mein Haus und Grundstück sind trotz Instandhaltung und Renovierung immer weniger wert, wie sich bei den jährlichen Wertermittlungen zeigt. Wo ist die Werterhöhung in der Realität?“
In der Tat ist es eine errechnete Größe, wie die Vertreter von DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft und Gutachterausschuss erläuterten: In das rund 60 Hektar große Sanierungsgebiet Stadtmitte sind alles in allem mehr als 47 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in öffentliche und private Projekte investiert worden.
Erhöhung beträgt von einem Euro bis zu 16 Euro je Quadratmeter
Als plakatives Beispiel wird immer wieder der sanierte Altmarkt genannt. Damit wurde die Innenstadt aufgewertet, und das wiederum bedeutet Werterhöhung von Grundstücken in diesem Gebiet. Die mehr oder weniger konkreten Werterhöhung in einzelnen Bereichen ist vom Gutachterausschuss ermittelt worden. Laut Stadt sind im Sanierungsgebiet 16 Zonen mit verschiedenen Bodenwerterhöhungen bestimmt worden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Grundstückseigentümer Fördermittel erhalten hat oder nicht. Der vom einzelnen Grundstückseigentümer zu zahlende Betrag wird rein rechnerisch ermittelt aus der Bodenwerterhöhung mal Grundstücksfläche. Die Erhöhung beträgt von einem Euro bis zu 16 Euro je Quadratmeter. Für die Grundstücke in der Rahnestraße ist es nicht berechnet worden. (mz)