Amtsgericht Wittenberger reumütig auf der Anklagebank
Ein Wittenberger wird wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte begibt sich freiwillig in Entzug und will sein Leben auf die Reihe kriegen.

Wittenberg
Nicht alle Angeklagten, die vor Gericht stehen, machen einen reumütigen Eindruck. In diesem Fall allerdings war dem Mann, der am Montag auf die Anklagebank musste, anzusehen, dass er sich schämte.
Cannabis im Schrank
Der Wittenberger, auch das ist eher ungewöhnlich in Gerichtssälen, hat keinerlei Vorstrafen. Dass er sich nun verantworten muss, ist dem Drogenkonsum des knapp Dreißigjährigen zuzuschreiben. Die Staatsanwaltschaft berichtet von Durchsuchungen im März vergangenen Jahres in seiner Wohnung und in der einer Freundin, die verschiedenes zutage förderten: Cannabis im Schrank, Ecstasy-Tabletten in einer Geldkassette, eine kleine Menge Kokain außerdem. Der Vorwurf also lautet: unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln.
„Ich kann das nicht abstreiten“, gestand der Wittenberger und wies darauf hin, dass er sich freiwillig in eine Entzugsklinik begeben habe. Er versuche, sein Leben in den Griff zu bekommen, beteuert er: „Ich habe damit abgeschlossen.“ Er wolle auch alles daran setzen, Arbeit zu finden und möglichst auf Montage zu fahren, erklärte der Konstruktionsmechaniker, der auf die Frage, warum er aktuell keinen Job habe, antwortete: „Ich wollte das keiner Firma zumuten“, er meint die mit Drogenkonsum verbundene Unzuverlässigkeit. Montage sei insofern von Vorteil, weil er Abstand gewinnen könne.
Sein Verteidiger Holger Scheibner verwies bei der Verhandlung im Amtsgericht auf die verhältnismäßig geringe Menge an Drogen und auf das Geständnis seines Mandanten: „Ich rege an, das Verfahren einzustellen.“ Davon wollte die Staatsanwaltschaft allerdings nichts wissen: „Er hat sich strafbar gemacht.“ Gefordert wurde eine Geldstrafe in Höhe von 630 Euro.
Er will weg von dem Zeug
Was die Verteidigung nicht angemessen findet. Scheibner: „Mein Mandant ist geständig. Ja, er hatte ein Drogenproblem, aber er versucht nicht, das zu bagatellisieren. Er will weg von dem Zeug.“ Der Anwalt bat, von einer Bestrafung abzusehen.
Das unterstrich auch der Angeklagte: „Ich bin 28?Jahre alt. Ich habe die Fehler eingesehen und versuche, mein Leben auf die Reihe zu kriegen.“
Richter Ronald Waltert verurteilte den Wittenberger zu einer Geldstrafe in Höhe von 525 Euro. Wenn es bei Cannabis geblieben wäre, begründete er, hätte man womöglich ein Auge zudrücken können. Bei den 18 Ecstasy-Tabletten indes nicht. Positiv sei aber zweifellos, dass der Mann „die Reißleine gezogen hat, sich in Behandlung begab und offensichtlich motiviert ist“. (mz)