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Wittenberg Wittenberg: Gutachter untersucht Unglücksstelle

26.05.2010, 17:48

WITTENBERG/MZ/DSK. - "Ein vorläufiges Ergebnis liegt noch nicht vor", erklärte Ralf Moritz, Sprecher der Polizeidirektion in Dessau, gegenüber der MZ. Am frühen Abend wollte die Kripo in Absprache mit der Staatsanwaltschaft den Bereich vor dem Weberhaus zur Beräumung freigeben. Beim Einsturz des 17 Meter langen und zehn Meter hohen Gerüstes am Pfingstmontag waren drei Touristen - ein Ehepaar aus der Schweiz und eine Frau aus Bonn - verletzt worden. Eine Augenzeugin erlitt einen Schock.

Die Untersuchungen konzentrieren sich auf mehrere Faktoren. So wird neben dem Einfluss des Sturmes auch die Verankerung des Gerüstes geprüft, die die Konstruktion mit dem Mauerwerk verbunden hatte. Auch soll die Expertise klären, ob Dachziegel den Einsturz begünstigten, die oben auf dem Gerüst lagerten. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen", sagte Ronny Gadau von der zuständigen Gerüstbaufirma aus Wittenberg. Das Gerüst sei von der Bauberufsgenossenschaft, dem Architekten und dem Sicherheitsbeauftragten der Dachdeckerfirma abgenommen worden. Zudem habe die Berufsgenossenschaft die Baustelle regelmäßig überprüft. Gadau beklagt einen Schaden von rund 12 000 Euro. Für das kaputte Gerüst springe die Versicherung im Falle eines Sturmschadens nicht ein, da es sich um keinen festen Baukörper handele, erzählte er.

Unterdessen soll nach Angaben des Hausbesitzers, der Wittenberger Gesellschaft für Wohneigentum (Wigewe), bereits Donnerstagvormittag der Aufbau einer neuen Rüstung beginnen. "Allerdings kann die Schlossstraße vor dem Gebäude erst dann wieder freigegeben werden, wenn auch die Dachfangnetze angebracht sind", sagte Dietmar Huth, Technischer Leiter bei der Wigewe.

Das Gutachten der Dekra ist nicht nur für die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei wichtig, es könnte auch entscheidend sein, sollten beispielsweise die Verletzten oder ihre Krankenkassen Schadensersatzforderungen erheben. Die benachbarte "Suppéria" hat bereits angekündigt, den Umsatzverlust durch die Straßensperrung geltend machen zu wollen.