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Justiz in Wittenberg Vorbestrafter schlägt auf schwangere Frau ein

Warum es sechs Monate auf Bewährung für den Vorbestraften gibt.

Von Marcel Duclaud 29.04.2021, 06:58
Handschellen
Handschellen imago images/Rene Traut

Wittenberg/MZ

- Warum er so ausgerastet ist? Der Angeklagte zuckt mit den Schultern: „Keine Ahnung.“ Der Mann, der zurzeit eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Halle verbüßt und in Handschellen in den Saal des Wittenberger Amtsgerichtes geführt wird, hat sich im Juli vergangenen Jahres in Wittenberg gleich mehrerer Vergehen schuldig gemacht.

Auch Mutter beschimpft

Er soll laut Staatsanwaltschaft einer schwangeren Frau grundlos zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihre Mutter mit Begriffen wie „Nutte“ oder „Dreckshure“ beleidigt und bespuckt haben. Außerdem reagierte sich der vielfach Vorbestrafte auch noch an der Fahrertür des Fahrzeuges der Frauen ab. Der dabei entstandene Schaden: rund 500 Euro.

Der Angeklagte machte gar nicht erst den Versuch, die Taten zu leugnen. „Die Vorwürfe werden eingeräumt“, sagte sein Verteidiger. Allerdings entschuldigte er sich: „Es tut mir unendlich leid.“ Auf die Frage von Richter Ronald Waltert, ob denn eine Beziehung zwischen ihm und dem Opfer noch bestehe, antwortete der Angeklagte: „Ich weiß es auch nicht so genau.“

Auf die Vernehmung der Zeugen konnte wegen des Geständnisses verzichtet werden. Weshalb die Verhandlung schnell über die Bühne ging. Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Aufgrund der Vorstrafen - mehrfacher Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Unterschlagung, Verstoß gegen das Waffengesetz - komme trotz des Geständnisses eine mildere Strafe nicht in Frage.

Angeklagter will Hilfe

Der Verteidiger hob das Geständnis hervor und sagte: „Er weiß, was Haft bedeutet und hat eine günstige Sozialprognose. Außerdem wünscht er sich Hilfe.“

Richter Waltert folgte dem Staatsanwalt, verurteilte den Wittenberger zu sechs Monaten auf Bewährung und verhängte eine Arbeitsauflage von 60 Stunden. Die Tat sei erheblich. Und er warnte den Mann: „Für alles, was noch kommt, gibt es dann keine Bewährung mehr.“