Urteil Urteil: Möhlauer muss ins Gefängnis

DESSAU/MZ/AHÜ. - Die 2. Strafkammer des Landgericht Dessau-Rosslau sah den Vorwurf als erwiesen an, dass der Angeklagte das Kind mehrmals zu sexuellen Handlungen genötigt hatte - mindestens ein Mal in "besonders schwerem Fall".
Oberstaatsanwältin Susanne Helbig hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. Die außerordentliche und in der Art "extrem seltene" Geständigkeit, die der Angeklagte während des Prozesses und vorher schon während der polizeilichen Ermittlungen an den Tag legte, habe sich laut Richter Thomas Knief jedoch strafmildernd ausgewirkt.
Allerdings bezeichnete er Details der Tat als "besonders perfide". So zum Beispiel die Tatsache, dass der Mann dem aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld stammenden Jungen des Öfteren weiß gemacht hat, dass dessen Eltern über die Vorfälle informiert seien und er ihnen somit nichts davon erzählen braucht. Er habe die Eltern so "zu Komplizen gemacht". Einmal habe sich der Mann an dem Kind vergangen, als dessen Eltern nichts ahnend im Nachbarzimmer weilten.
"Er ist extrem kopfgesteuert", schätzte Psycho- und Sexualtherapeut Kurt Seikowsky den Täter ein und könne demnach Emotionen nicht verarbeiten. Ihn hatte der Angeklagte schon kurz nach der ersten Vernehmung durch die Ermittler aufgesucht. In einem "Attest", wie Knief es bezeichnete, hatte er angegeben, dass eine Rückfallwahrscheinlichkeit zu 100 Prozent ausgeschlossen sei.
Insbesondere daran störte sich das Gericht. Zwar bestätigte Seikowsky diese Aussage erneut, widersprach sich aber nur wenige Minuten später mit dem Satz: "Das könnte ihm ja wieder passieren." Allerdings stellte er unmissverständlich klar, dass der Angeklagte nicht als pädophil einzuschätzen ist. "Er ist bisexuell und hat sich nie damit beschäftigt", erklärte der Therapeut, aus dessen Sicht handelte es sich bei dem ersten Vorfall um eine "Zufallstat".
Auf einen Zusatzantrag über 5 500 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme eventuell anfallender Kosten für die Aufarbeitung des Verbrechens einigten sich Anklage und Verteidigung. Wirklich zufriedenstellend ist für die Nebenklage aber nur, dass ein Abschluss gefunden wurde. "Angst ist, was bleibt," bilanzierte Rechtsanwältin Susanne Hiltrop.