Gericht Strafe für gefälschten Stempel in Wittenberg

Wittenberg/Dessau - Ein 27-jähriger Wittenberger wird für einen gemeinnützigen Zweck 80 Arbeitsstunden ableisten. Das ist die Auflage, die jetzt von der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau nach einer Einigung zwischen Staatsanwältin Sabine Monnet und Verteidiger Christoph Hasse verhängt wurde. Setzt der gebürtige Syrer innerhalb eines halben Jahres die Auflage um - abzuleisten sind mindestens zehn Stunden im Monat -, wird sein Verfahren endgültig eingestellt.
Die Anklagebehörde hatte ihm eine Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll im September vorigen Jahres Angaben für einen Pkw in der Zulassungsbescheinigung verfälscht haben, um die Zulassung eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu erschleichen. Konkret ging es um einen Dekra-Stempel für den Ford.
Thomas Knief, Vorsitzender Richter der Berufungsinstanz, hatte den Ausgang des Verfahrens am Amtsgericht Wittenberg, wo am 26. Mai 2021 verhandelt worden war, als „etwas seltsam“ bezeichnet.
Einerseits, legte er dar, sei der Angeklagte freigesprochen worden. Andererseits wurde die als Fälschung identifizierte Zulassungsbescheinigung eingezogen. Zudem habe man sich erst mit dem Tatvorwurf des Betrugs beschäftigt, der indes „gar nicht angeklagt“ gewesen sei. Der Wittenberger - strafrechtlich bislang nicht aufgefallen - hatte gesagt, er sei in dem Fall selbst betrogen worden.
Weil er sich mit den Behörden noch nicht so auskannte, habe er einen Bekannten um Hilfe gebeten. Dass sich dann ein Stempel auf dem Dokument befand, sei ihm nicht aufgefallen.
Am Ende verzichtete er - zumal er nunmehr eine gültige Bescheinigung besitzt - auf die Rückgabe der gefälschten Urkunde. „Beim nächsten Auto passen Sie besser auf“, empfahl ihm der Vorsitzende Richter. (mz)