Satzungen Satzungen: Hund gleich Hund?
Spätestens 2014 muss es in der Einheitsgemeinde Gräfenhainichen einheitliche Satzungen geben. Bis dahin darf in den zum 1. Januar 2011 zwangsvereinten Ortsteilen das bisherige Ortsrecht weitergelten. Dann treten die Satzungen der ehemaligen Stadt Gräfenhainichen für Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in Kraft. Oder aber der Stadtrat einigt sich wie im Falle der Grundsteuerhebesätze auf einheitliche Zahlen für alle Orte. Bei der Hundesteuer könnte es Ärger geben. In Tornau zum Beispiel bezweifelt man, ob ein Hund im dörflichen Umfeld tatsächlich identisch mit einem Stadthund ist. Man solle einen Unterschied zwischen Luxusgut und notwendigem Tier für den Schutz des Eigentums machen. Es wird vorgeschlagen, in der Einheitsgemeinde für eine Hundesteuersatzung zwei Geltungsbereiche einzuführen. So könne der Hund im städtischen Bereich wie bisher mehr kosten als im Dorf. Für den ersten Hund sind in der Stadt Gräfenhainichen derzeit 30, in Tornau 15 Euro fällig. Im Stadtrat soll das Thema debattiert werden.