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Prozess um Peter Fitzek in Halle Prozess um Peter Fitzek in Halle: Hat der König von Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis?

09.04.2015, 04:27
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, hat unerlaubt eine Krankenversicherung betrieben und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen.
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, hat unerlaubt eine Krankenversicherung betrieben und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Die gerichtlichen Querelen um den selbst ernannten König von Deutschland, Peter Fitzek, aus Wittenberg gehen weiter. Nach einer Verurteilung, weil er unerlaubt eine Krankenkasse betrieben hat, geht es am Donnerstag (13.30 Uhr) am Verwaltungsgericht Halle um seine Fahrerlaubnis. Da Fitzek den Staat nicht anerkennen will, hatte er sich für seine selbst geschaffene Monarchie einen eigenen Führerschein gebastelt. Die amtliche Fahrerlaubnis hatte er zurückgegeben. Nun beharrt er aber darauf, noch eine gültige zu haben, weil er keine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau soll er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Dieses Verfahren beginnt aber erst, wenn das Verwaltungsgericht in Halle entschieden hat, ob er noch eine Fahrerlaubnis hat oder nicht. (dpa)