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Prozess gegen Brandstifter Prozess gegen Brandstifter: Danny E. und Jan H. bleiben in Haft

Von Ilka Hillger 09.05.2017, 17:11
Aus dem vierten Stock dieses Hauses sind drei junge Menschen im Juli 2016 wegen eines Brandes gesprungen.
Aus dem vierten Stock dieses Hauses sind drei junge Menschen im Juli 2016 wegen eines Brandes gesprungen. Archiv/Klitzsch

Dessau/Wittenberg - Fünf Verhandlungstage waren angesetzt, geworden ist daraus nur ein Vormittag. Vor der 2. Strafkammer des Dessauer Landgerichtes wurden am Montag die Berufungen zu einem Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg sowohl von der Staatsanwaltschaft wie auch von der Verteidigung der Angeklagten zurückgenommen und das Verfahren damit beendet.

Das Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg war am 14. Dezember des vergangenen Jahres gesprochen worden. Es hatte zwei Wittenberger Männer zu Jugendhaftstrafen verurteilt. Danny E. und Jan H. waren der besonders schweren Brandstiftung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

E. erhielt dafür – unter Einbeziehung früherer Urteile gegen ihn – vier Jahre Haft, H. drei Jahre und drei Monate. Gegen dieses Urteil richteten sich sowohl deren Berufungen als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft.

Im Landgericht Dessau appellierte die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt an beide Parteien, diese Berufungen noch einmal zu überdenken. „Sie sind recht billig weggekommen“, erklärte sie den jungen Männern. In einer neuen Verhandlung könne die Strafe angesichts der Schwere der Tat durchaus höher ausfallen.

Danny E. und Jan H., 20 und 19 Jahre alt, hatten am 30. Juli 2016 in einer Wohnung in der Berliner Straße in Wittenberg eine Matratze entzündet. Dies geschah in der Wohnung eines Bekannten, der selbst nicht anwesend war, zugegen waren zum Tatzeitpunkt jedoch zwei junge Frauen.

Als die Matratze schnell Feuer fing, im Flur umkippte und den Fluchtweg versperrte, konnte nur Danny E. die Wohnung verlassen. Jan H. und die Frauen retteten sich mit einem Sprung aus dem Fenster im vierten Stock.

Dabei zogen sich vor allem die Frauen schwere Verletzungen zu. Eine der beiden brach sich beim Sprung aus mehr als zehn Metern Höhe mehrere Lendenwirbel und beide Sprunggelenke. Wie Richterin Schmidt ausführte, musste sie sich zehn Operationen unterziehen, ist erst seit anderthalb Monaten wieder gehfähig und wird künftig zu 30 Prozent in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein.

Ein Mieter im Haus musste wegen einer Rauchgasvergiftung medizinisch behandelt werden. „Die Wohnung brannte vollständig aus“, so Schmidt. Die Wohnungsgesellschaft sprach später von einem entstandenen Schaden in Höhe von 100.000 Euro.

In ihrem Appell an beide Seiten führte Richterin Schmidt einen weiteren wichtigen Aspekt an. „Ich bin der festen Überzeugung, die Anklage hätte nicht vor dem Wittenberger Amtsgericht sondern hier vor dem Landgericht erhoben werden müssen“, sagte sie.

„Die Aufhebung des Urteils steht im Raum.“ In ihren Ausführungen fiel gar der Tatvorwurf des versuchten Mordes. Man sehe „was passiert ist und was noch hätte passieren können“.

20 Minuten zogen sich die Verteidiger von Danny E. und Jan H. zur Beratung zurück und folgten danach ebenso wie Staatsanwalt Sven Köhler dem Rat der Richterin, die die Verhandlung beendete.

Danny E., der bereits aus der Jugendhaft vorgeführt wurde, und Jan H. empfahl sie, während der Haftzeit Angebote für eine Ausbildung anzunehmen und zu nutzen. Die Angeklagten haben die Kosten der Berufungsverhandlung zu tragen. (mz)