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Bis zu sieben Jahre Gefängnis drohen Prozess: Coswiger hatte vier Waffen und fast zwei Kilo Hasch im Haus

Von Andreas Behling 28.09.2021, 08:36
Polizisten tragen Westen mit der Aufschrift "Justiz".
Polizisten tragen Westen mit der Aufschrift "Justiz". picture alliance / Sebastian Gol

Wittenberg/MZ - Der Mann aus Coswig, der in wenigen Tagen seinen 27. Geburtstag feiert, wird sich erst am 7. Oktober zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einlassen. Dann will die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau das erstinstanzliche Verfahren in Anwesenheit eines psychiatrisch-forensischen Sachverständigen fortsetzen. Zum Auftakt am Montag war er wegen einer anderweitigen Verpflichtung verhindert. Zehn Minuten vorm Start des Prozesses unter dem Vorsitz von Anja Wiederhold war zumindest sein schriftliches Gutachten eingegangen. Dem Vernehmen nach geht aus ihm hervor, dass für den von Christian Schößling verteidigten Angeklagten die Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht kommt, um seine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln therapieren zu lassen.

10.000 Euro Bargeld daheim

Gemessen daran, dass der Coswiger strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, wiegt die von Staatsanwältin Julia Legner vorgetragene Anklage schwer. Sie legte dem Mann bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last. Bei dem Angeklagten wurden anlässlich einer Durchsuchung am Vormittag des 1. April dieses Jahres größere Mengen Betäubungsmittel, knapp 10.000 Euro Bargeld sowie vier funktionsfähige Schusswaffen nebst 293 Schuss Munition gefunden. Zudem sind Schwerter, eine Machete, ein Teleskop-Schlagstock - ein „Totschläger“ - sowie ein Mobiltelefon, das mutmaßlich für Tatabsprachen zum Einsatz kam, sichergestellt worden.

Bei den Drogen handelte es sich um etwa 1,7 Kilogramm Cannabis, 491 Gramm Crystal und 38 Gramm Kokain. In einem Gefrierfach im Keller waren darüber hinaus 428 Gramm Amphetamin deponiert. „Ich bin relativ zuversichtlich, dass die Beweise ausreichen, dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nachzuweisen“, sagte die Staatsanwältin. Während der Verteidiger fand, dass die Strafe sechs Jahre nicht überschreiten sollte und dies damit begründete, sein Mandant sei nicht vorbestraft, als junge Person noch formbar und nicht zuletzt eben auch selbst drogenabhängig, verwies Julia Legner auf den geltenden Strafrahmen.

Schritt noch offen

Der beginne bei fünf Jahren und ende bei 15 Jahren. „Wenn ich mich also frage, was ich potenziell für angemessen halte, dann sehe ich eine sieben oder acht vor dem Komma durchaus im unteren Bereich“, so die Anklagevertreterin. Dies abmildern könnte aus ihrer Warte nur die Bereitschaft des Angeklagten, Aufklärungshilfe zu leisten.

Er müsste also „Ross und Reiter nennen“ und sagen, von wem die Drogen stammen. Ob es zu diesem Schritt kommt, ist offen. Die Strafkammer zumindest erklärte ihre Bereitschaft, den gebürtigen Wittenberger zu einer Haft, die sich zwischen sechseinhalb Jahren und sieben Jahren und zwei Monaten bewegt, zu verurteilen.

Dies setzt voraus, dass er sich „entsprechend der Anklage“ geständig einlässt.