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Mindestlohn Mindestlohn: Trotz Vollbeschäftigung Hartz IV

26.04.2013, 17:38

3,81 Euro Stundenlohn sind im Friseurhandwerk durchaus gängiger Tarif im Land. Zwar zahlen viele mehr, verweist Hendrik Hiller, Kreishandwerksmeister in Wittenberg und selbst Friseurmeister, auf einen zusätzlichen Leistungslohn, aber viele ausgebildete Friseurinnen und Friseure seien trotz Vollbeschäftigung auf Aufstockung mit Hartz IV angewiesen.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks im Namen der Innungen und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben sich am Montag auf eine schrittweise Erhöhung der Stundenlöhne geeinigt. Im Osten sollen sie ab 1. August bei 6,50 Euro, dann bei 7,50 Euro und ab August 2015 bei 8,50 Euro liegen.

Die Innungsverbände wollen nun auch erreichen, dass der Mindestlohn für die komplette Branche verbindlich wird - nach derzeitigem Stand würde er nur für die Innungsbetriebe gelten. Das würde nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern auch Entlassungen zur Folge haben.  (sw)