Amateursport Lockerungen in Sicht

Die neue Verordnung schafft mehr Freiräume.

Von Olaf Wolf 11.05.2021, 09:13
Noch immer hat Corona Auswirkungen auf den Sport.
Noch immer hat Corona Auswirkungen auf den Sport. (Foto: Kandel)

Wittenberg

Die Landesregierung hat am 7. Mai eine neue Eindämmungsverordnung auf den Weg gebracht, die bereits am Sonnabend in Kraft getreten ist. Sie schaff, unter bestimmten Voraussetzungen, neue Freiräume für den organisierten Sport. Weiterhin gilt, dass der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt ist. Auch der Sportbetrieb im Profibereich und der von Olympiakadern bis hin zu Landeskadern ist weiter möglich.

Neu ist, dass im organisierten Sport nunmehr im Freien das Training in Gruppen von bis zu 25 Personen (einschließlich Trainer) gestattet ist. Dabei ist auch weiterhin ein Abstand von anderthalb Metern zu anderen Sporttreibenden einzuhalten.

Doch der Teufel liegt im Detail: Grundsätzlich gilt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegen muss. Ist dieses Kriterium erfüllt und haben die zuständigen Behörden die Sportanlagen zur Nutzung freigegeben, sind weitere Auflagen zu beachten. So müssen die Trainer einen Anwesenheitsnachweis führen und dürfen die Sportanlage selbst nur nach einer Testung mit einem negativen Testergebnis betreten.

Sie müssen ihre Bescheinigungen oder den Selbsttest bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde vorlegen. Einzige Ausnahme: Neben Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen, sind auch Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Als Genesener gilt derjenige, bei dem die positive Testung mindestens 28?Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.

Mit der neuen Verordnung dürfen zudem wieder zeitlich befristete Modellprojekte, auch in geschlossenen Räumen, beim Ministerium für Inneres und Sport beantragt werden. Hier sind weitere Vorgaben und Regelungen zu beachten. (mz)