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Corona-Pandemie Kreis Wittenberg reagiert auf steigende Inzidenzen - Was sich nun ändert

Erleichterungen werden gekippt.

05.11.2021, 09:08
Corona-Test
Corona-Test Foto: Klitzsch

Jessen/MZ/CNI - Der Landkreis Wittenberg nimmt Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona zurück. Landrat Christian Tylsch (CDU) begründet das mit steigenden Inzidenzen und Warnampeln, die von Grün nach Rot wechseln. Mit Wirkung zum Montag hebe daher die Kreisverwaltung in Sachen Corona-Pandemie ihre sechste Rechtsverordnung auf, die seit 15. Juli in Kraft war.

Testpflicht ab Montag

Wie es in einer Mitteilung am Donnerstag weiter heißt, gehe man „bewusst noch nicht den Schritt, eine Maskenpflicht an Schulen einzuführen, wie sie im Altmarkkreis gilt“. Erst soll die neue Landesverordnung nächste Woche abgewartet werden. Aber auch im Kreis Wittenberg sei eine Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen nicht auszuschließen, „wenn wir darauf schauen, dass mehr und mehr Menschen ins Krankenhaus und auf Intensivstationen kommen“, so Tylsch.

Die Aufhebung der Rechtsverordnung habe zur Folge, dass alle Erleichterungen nach Paragraf 16 der Landes-Eindämmungsverordnung aufgehoben werden. Konkret bedeute das die Einführung der Testpflicht für die Nutzung etlicher Einrichtungen. Ab Montag, so Kreissprecher Alexander Baumbach, muss sich jeder testen lassen, der eine der folgenden Einrichtungen aufsucht oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt: außerschulische Bildungsangebote, soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser, Tierparks, Indoor-Spielplätze, Dampfbäder, Saunen, Stadt-/ Naturführungen, Gaststätten innen, Sportbetrieb drinnen und draußen (Ausnahme: Wettkämpfe). Vor Ort durchgeführte Selbsttests und Tests in Apotheken oder Zentren sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden, so Baumbach.

Verstärkte Kontrollen

Von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Betreiber der genannten Einrichtungen und Dienstleistungen könnten aber auch Tests für diese Personengruppen in ihrem Hausrecht festlegen. Baumbach kündigt an, dass der Kreis die Einhaltung der Maßnahmen ab Montag verstärkt kontrollieren wird.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis wurde am Donnerstag mit 154 angegeben. Am Vortag lag sie bei 111. Beiwww.landkreis-wittenberg.desind aktuelle Infos online abrufbar.