Hempel-Prozess Hempel-Prozess: Opfer-Anwalt zeigt Richterin unter anderem wegen "Volksverhetzung" an

Wittenberg - Anwalt Thomas Seifert hat gegen eine Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg Strafanzeige wegen „Volksverhetzung, Amtsanmaßung und versuchter Rechtsbeugung sowie Beleidigung“ gestellt. Zudem hat er in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gebeten, bis zur Klärung die Richterin zu suspendieren. Es geht um den letzten Verhandlungstag im Verfahren gegen Sabri. H. wegen Totschlags an Marcus Hempel vorm Wittenberger Einkaufszentrum „Arsenal“ .
Anwalt vermutet Motiv
Dabei soll Seifert, der als Nebenkläger den Vater des Opfers vertritt, für 20 Minuten der Zugang zum Gericht verwehrt worden sein. „Ein Justizbediensteter sagte: Sie sind belgischer Anwalt. Ihnen ist der Zutritt zum Gebäude verboten“, so Seifert. Der Anwalt nennt zwei Zeugen, die beweisen sollen, dass es die Richterin war, die zum Verbot angewiesen habe. „Das Motiv liegt darin, dass ich mich einer Verständigung über das Strafmaß widersetzt habe“, so Seifert. Es kam ohne den Nebenkläger zur Verständigung und zu einer Bewährungsstrafe. Seifert hat inzwischen Revision gegen das Urteil eingereicht.
Empört über Ablehnungen
Den Fall nahm die CDU-Landtagsfraktion zum Anlass, DNA-Tests zur Altersfeststellung zu fordern. Im Prozess blieb unklar, wie alt der Syrer zur Tatzeit war. Der Angeklagte sagt, er sei 17 Jahre alt gewesen, das Gericht konnte die Minderjährigkeit nicht ausschließen und wandte Jugendstrafrecht an. Seifert hatte erfolglos einen DNA-Test beantragt. „Das Gericht hatte auch abgelehnt, eine Auskunft der syrischen Botschaft zum Alter einzuholen. Es hat sogar abgelehnt, die Eltern zu vernehmen“, so Seifert. Auch die Bitte, Interpol einzuschalten, blieb erfolglos.
Nun gibt es Ermittlungen gegen die Richterin. „Wir prüfen die Vorwürfe wie in jedem anderen Fall auch“, sagt Frank Baumgarten. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft rechnet Ende April mit Ergebnissen. Für Baumgarten ist der Fall nichts Besonderes: „Richter und Staatsanwälte sind Ärger gewöhnt.“ Gerichtssprecher Christian Löffler sagt: „Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird durch den Präsidenten des Gerichts geprüft. Eine Anordnung der Suspendierung durch die Gerichtsverwaltung ist rechtlich nicht möglich.“
(mz)