Lücken in der Erinnerung Frau aus Wittenberg wegen zweifachen Betruges verurteilt
Wittenbergerin wird wegen Betruges in zwei Fällen verurteilt.

Wittenberg/MZ - Wegen Betruges in zwei Fällen ist eine Wittenbergerin vor dem Wittenberger Amtsgericht verurteilt worden. Sie muss eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu je 15 Euro zahlen, also insgesamt 1.125 Euro.
Vorgeworfen wird ihr und ihrem Mann, als Bedarfsgemeinschaft zwischen 2016 und 2019 Leistungen des Jobcenters zu Unrecht bezogen zu haben. Tätigkeiten sollen nicht mitgeteilt worden sein, so die Staatsanwaltschaft. Einmal sind über 300 Euro zu viel gezahlt worden, ein anderes Mal knapp 1.900 Euro.
Die Angeklagte sprach zu ihrer Verteidigung unter anderem von getrennten Konten: „Das war ein Fehler.“ Sie habe in ersterem Fall nichts von dem Geld gewusst und auch nicht, dass ihr Partner einer Arbeit nachging. Was den zweiten Fall betrifft, erklärte die vierfache Mutter vor Gericht: „Er war arbeiten, aber ich weiß nicht, ob ich da was eingereicht habe. Ich kann mich nicht erinnern.“
Ihr Mann, das Paar ist inzwischen getrennt, sagte: „Ich habe eine Umschulung gemacht, bin aber durch den Sehtest gefallen. Bei dem Arbeitsvertrag dachte ich, meine Frau hat den eingereicht.“ Das Verfahren gegen ihn ist unterdessen eingestellt worden. Der Wittenberger ist mehrfach vorbestraft - wegen Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Betrug, aktuell läuft noch eine Bewährungsstrafe.
Die Angeklagte bestätigte zwar, dass sie die Anträge beim Jobcenter in Wittenberg gestellt hat, klagte aber zugleich: „Er zeigt mir ja nichts.“
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass in betrügerischer Absicht gehandelt worden ist. Es sei nicht glaubhaft, dass die Ehefrau nichts gewusst haben soll von der Arbeitstätigkeit ihres Mannes. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von zusammen 75 Tagessätzen je 20 Euro, zudem das Tragen der Verfahrenskosten.
Verteidiger Hans-Jürgen Baatz bat hingegen darum, die Gesamtumstände zu berücksichtigen, geprägt von vier Kindern und einer Ehe, die am Kippen sei. Der Mann habe sich immerhin um Arbeit bemüht. Im ersten Fall plädierte er dafür, auf eine Verurteilung seiner Mandantin zu verzichten, im zweiten stehe eine Verurteilung indes „sicher im Raum“.
Richter Ronald Waltert folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte in beiden Fällen. Allerdings senkte er die Geldstrafe leicht ab, weil die Frau nicht vorbestraft sei - eine andere Tat wird ihr zur Last gelegt, die sich aber später ereignete. Weil die Fälle längere Zeit zurück liegen. Weil er die Umstände durchaus sieht: „Sie müssen ihr Leben straff organisieren, als Teilzeitkraft und Aufstockerin.“ Allerdings: „Es kann nicht unbemerkt geblieben sein, dass ihr Mann auf Arbeit war. Und sie wussten, dass er mehrfach straffällig geworden ist. Sie haben die Anträge trotzdem ausgefüllt.“