Corona-Todesfall im Kreis Wittenberg Corona-Todesfall im Kreis Wittenberg: 76-Jähriger stirbt im Krankenhaus
Jessen - Ein 76-jähriger Patient aus dem Pflegeheim in Jessen ist am 28. März in der Nacht im Wittenberger Krankenhaus verstorben.
Darüber informierte am Sonntagnachmittag der Landkreis Wittenberg. Der Verstorbene habe multiple schwere Vorerkrankungen aufgewiesen. Wie Kreis-Sprecher Ronald Gauert auf eine MZ-Nachfrage erklärte, gehörte der Patient zu den positiv auf das Corona-Virus getesteten Heimbewohnern.
Bis sich auch in der hiesigen Region ein Todesfall im Zusammenhang mit der Corona-Krise ereignet, sei „eine Frage der Zeit gewesen“, so Gauert.
Inzwischen ist die Anzahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Kreis auf 80 gestiegen - Stand Sonntag um 16 Uhr.
Zur Beobachtung
Am Freitag lag sie wie berichtet noch bei 62. „Die Zahl war zu erwarten bei den vielen Testungen in den letzten Tagen“, sagte Gauert.
Wie es in der Mitteilung vom Landkreis weiter heißt, befinden sich die meisten Betroffenen aufgrund des stabilen Gesundheitszustandes in „häuslicher Absonderung“ und werden ärztlich betreut, vier sind im Krankenhaus.
Kontaktpersonen werden beziehungsweise wurden bereits ermittelt. Schwerpunkt im Kreisgebiet sind weiterhin die Ortsteile Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen.
Im Jessener Pflegeheim sind die Corona-Erkrankungen bei den Bewohnern den Angaben zufolge von elf auf 19 gestiegen, bei den Mitarbeitern sind sieben erkrankt. Zwei Bewohner seien weiter zur Beobachtung im Krankenhaus.
Orte im Ausnahmezustand
In der vergangenen Woche hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen und am Donnerstagmorgen Schweinitz und die Kernstadt Jessen unter Quarantäne gestellt.
Die Verfügung gilt bis zum 10. April, 0 Uhr. Erneut macht der Kreis darauf aufmerksam, dass die Bevölkerung in beiden Ortsteilen „verpflichtet ist“, sich ausschließlich in ihrer Wohnung beziehungsweise dem eigenen Grundstück aufzuhalten.
Informationen zu dem Personenkreis, für den Ausnahmen bezüglich der Aufenthaltsbeschränkung bestehen, und zu weiteren Regelungen sind abrufbar auf der Webseite der Kreisverwaltung www.landkreis-wittenberg.de. (mz)