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Justiz Beleidigung kostet 1.500 Euro für jungen Arbeitnehmer

Nachrichten an den Arbeitgeber werden teuer für einen jungen Mann. Warum er bis 15 zählen soll.

Von Marcel Duclaud Aktualisiert: 15.06.2021, 10:11
Beleidigungen per Smartphone kosten einen jungen Mann
Beleidigungen per Smartphone kosten einen jungen Mann (Foto: CC0)

Wittenberg - Eine Geldstrafe wegen Beleidigung hat das Wittenberger Amtsgericht am Montag gegen einen Mann aus Raghun-Jeßnitz verhängt. Der ursprünglich aus der Russischen Föderation Stammende hat laut Staatsanwaltschaft aus Verärgerung gegen seinen Arbeitgeber im Dezember 2019 mehrere Sprachnachrichten geschrieben. In denen ist unter anderem von „dreckigem Abzocker“ und „asozialen Schweinen“ die Rede. Es gibt noch mehr nicht unbedingt druckfähige Äußerungen.

Gegen einen Strafbefehl hatte der junge Mann, der mehrere Vorstrafen auf dem Kerbholz hat - etwa wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, wegen Betrug, Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr - Einspruch eingelegt. Deswegen landete die Sache jetzt vor Gericht. Dass er da überhaupt sitzen musste, empörte ihn sichtlich. „Ich musste Überstunden machen ohne Ende. Das ist eine Mafia. Die zocken uns ab.“

Ob er sich wegen ausstehenden Lohnes an ein Arbeitsgericht gewandt habe, wollte Richter Ronald Waltert wissen. Hat der Angeklagte, der damals als Ungelernter im Gleisbau arbeitete und zurzeit ohne Job ist, nicht. „Ich war wütend und hatte einen getrunken“, begründete er seine Wortwahl bei besagten Nachrichten. „Außerdem haben die uns auch am Telefon beleidigt. Und ich soll jetzt Strafe zahlen, wofür?“

Weil er sich der Beleidigung schuldig gemacht habe, entgegnete die Staatsanwältin. Dass er wütend und alkoholisiert gewesen ist, sei keine Rechtfertigung. Zudem habe er zum Zeitpunkt der Tat noch unter Bewährung gestanden. Für ihn spräche, dass er geständig sei. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von hundert Tagessätzen je 15 Euro.

Der Verteidiger schloss sich dem ohne Kommentar an. Richter Waltert folgte der Staatsanwältin und verurteilte den Mann aus Raguhn-Jeßnitz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Er warnte ihn überdies: „Wenn ich die Vorstrafen ansehe, müssen Sie sich um eine Bewährung künftig Sorgen machen.“ Was den Verurteilten dazu brachte, kleinlaut zu berichten, dass da noch was kommen könnte - ebenfalls aus der Rubrik Beleidigung.

Er solle demnächst bis 15 zählen, bevor er sich in strittigen Fällen zu einer Antwort hinreißen lässt, lautete der gute Rat aus dem Wittenberger Gericht. Seine Antwort: „Das fällt so schwer, verstehen Sie das?“ (mz)