Fall in Wittenberg 75-Jährige muss wegen wiederholten Diebstahls ins Gefängnis
Frau wird oft bei Straftaten ertappt. Die Liste der Vorstrafen ist lang.

Wittenberg/Dessau/MZ. - Die Rentnerin wird voraussichtlich noch bis Ende 2024 im Gefängnis sitzen. Zu häufig hatte sie in der Vergangenheit Diebstähle begangen. Die ahndete die Justiz zunächst noch niederschwellig. Eine erste Geldstrafe wurde gegen die heute 75-Jährige im Sommer 2002 verhängt.
Zahlreiche Vorstrafen
Mittlerweile enthält die Liste der Vorstrafen jedoch 18 Einträge. 16 davon einschlägig. Auch im März 2020 wurde die im brandenburgischen Luckenwalde geborene Frau bei einem Ladendiebstahl ertappt. Dieses Mal war sie in einem Wittenberger Supermarkt unterwegs und entwendete zwei Packungen Unterwäsche im Gesamtwert von 25,98 Euro.
Wegen des üppig gefüllten Bundeszentralregisters kam Anfang Dezember 2022 für die erste Instanz keine Geld- oder Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Die Seniorin wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Bei diesem Strafmaß ist es am vergangenen Donnerstagvormittag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau geblieben.
Sowohl die Angeklagte, die Thorsten Weismann verteidigte, als auch Staatsanwalt Frank Pesselt erklärten sich einverstanden, die jeweils eingelegten Berufungen Zug um Zug zurückzunehmen. „Das ist eine relativ weise Entscheidung“, bewertete der Vorsitzende Richter Thomas Knief diesen Schritt. Der könne „in der Summe“ für die 75-Jährige von Vorteil sein.
Zum einen kann nun mit einem Urteil des Amtsgerichts Luckenwalde (sechs Monate ohne Bewährung) eine Gesamtstrafe gebildet werden, welche unter einem Haftaufenthalt von zehn Monaten liegen wird. Zum anderen könnte sich die Staatsanwaltschaft dazu durchringen, auf eine weitere Anklage vorm Wittenberger Amtsgericht zu verzichten. Der - keineswegs überraschende - Vorwurf dort: Diebstahl in zwei Fällen.
Nicht mehr zum Zuge kam der forensisch-psychiatrische Sachverständige Philipp Guttmann. Er sollte bewerten, ob die Frau zum Tatzeitpunkt womöglich schuldunfähig war, weil sie ihr Verhalten nicht steuern konnte oder sie nicht fähig war, die Strafbarkeit ihres Handelns einzusehen. Die knappen Anmerkungen des Vorsitzenden und des Staatsanwalts ließen aber den Schluss zu, dass dies nicht der Fall war.
Schwer zu verstehen
„Ich hätte gern gute Ratschläge für Sie, wenn Sie wieder in Freiheit kommen. Doch die habe ich nicht“, konstatierte Richter Knief. „Offensichtlich ist Ihr Tun schwer zu verstehen.“ Deswegen müsse sie verinnerlichen, dass sie nach einer Haftentlassung jeder neue Diebstahl unweigerlich wieder hinter Gitter bringen würde.