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Abwasserkosten  Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg: Verwirrung um Beiträge

Von Birger Zentner 12.02.2017, 15:10
Die Kläranlage in Bad Dürrenberg reinigt täglich das Abwasser aus der Region und gibt es in die Saale zurück.
Die Kläranlage in Bad Dürrenberg reinigt täglich das Abwasser aus der Region und gibt es in die Saale zurück. Peter Wölk Lizenz

Gerstewitz - Adelheid Seibt aus dem Lützener Ortsteil Gerstewitz versteht die Welt nicht mehr. „Ich habe doch schon zweimal für meinen Abwasseranschluss bezahlt. Und jetzt hieß es, wer schon mal bezahlt hat, braucht nicht ein zweites Mal zu bezahlen“, erzählt sie aufgeregt.

Abwasserkostenregelung des Wasserzweckverbands Bad Dürrenberg verwirrt Verbraucher

Aber jetzt habe sie einen Bescheid vom Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg bekommen und soll noch mal 3.617,12 Euro bezahlen. „Und das für 607 Quadratmeter Grundstücksfläche. Das verstehe ich nicht“, sagt die Frau, die die 70 schon überschritten hat.

Die Kosten rund ums Abwasser verwirren die Kunden - nicht nur des ZWA - letztlich seit Jahrzehnten. Wie im Falle Seibt haben viele vor 15 oder 20 Jahren sogenannte voll erschlossene Grundstücke gekauft. Der Begriff „voll erschlossen“ legt erst einmal nahe, dass damit alles bezahlt ist, was so an Leitungen zum Haus und vom Haus wegführt: Gas, Strom, Wasser und Abwasser.

Adelheid Seibt zahlte bereits 2001 die Anschlussgebühr für ihre Wasserleitung

Für Adelheid Seibt war das sozusagen das erste Mal, dass sie für Abwasser bezahlt hat. Als das Haus 2001 an die Abwasserleitung angeschlossen wurde, hat sie - wie sie meint - ein weiteres Mal bezahlt, nämlich runde 4.000 Mark Anschlussgebühr. „Wieso soll ich nun ein drittes Mal zahlen?“ fragt sie.

Johanna Michaelis, Geschäftsführerin des ZWA kennt das Problem. „Damit werden wir immer wieder konfrontiert. Aber das eine hat mir dem anderen nichts zu tun“, sagt sie.

Was jetzt verlangt werde mit den Beitragsbescheiden, wie einer auch an Seibts in Gerstewitz verschickt wurde, seien Herstellungskostenbeiträge. Das Geld diene der Refinanzierung von Investitionen, in dem Falle des früheren Abwasserzweckverbandes Saale-Rippachtal.

Dabei geht es sowohl um Investitionen, die bereits erledigt sind. Zum Beispiel für die zwischen den Orten gebauten Abwasserleitungen, aber auch Abwasserbehandlungsanlagen wie die Kläranlage in Wengelsdorf. Außerdem sind auf dem Gebiet des mittlerweile mit dem ZWA fusionierten Saale-Rippachtal-Verbandes noch Investitionen von rund neun Millionen Euro notwendig.

Wasseranschlussgebühr unabhängig von Herstellungskostenbeitrag

Dies alles haben mit dem vom einstigen Erschließungsträger für die Baugebiete gelegten Leitungen vor der Haustür nichts zu tun, für die einmal mit dem Grundstückspreis bezahlt worden ist.

Und auch die vor 16 Jahre entrichtete Anschlussgebühr sei etwas anderes, als die Herstellungskostenbeiträge. „Ich weiß, dass das immer wieder schwer zu verstehen und auch zu vermitteln ist“, sagt Michaelis, aber die Gesetzeslage sei eben so.

Das gilt im Übrigen auch für die Berechnungsgrundlagen. Obwohl Seibts einen Bungalow, also ein Haus ohne Dachgeschoss stehen haben, müssen sie den Beitrag für anderthalbgeschossige Bauweise bezahlen. Der Bebauungsplan lässt diese Bauweise zu und damit ist sie auch Grundlage für die Beitragsberechnung, egal wie tatsächlich gebaut wurde.

Das ist ebenso Gesetzeslage wie die, die die Forderung zulässt für ein Grundstück zu kassieren, auf dem gar nichts gebaut ist. „Entscheidend ist, dass es bebaut werden könnte“, sagt Michaelis. Das ist dann auch der Grund dafür, dass einem von Seibts Nachbarn ein Bescheid über einen Herstellungskostenbeitrag für eine grüne Wiese ins Haus geflattert ist. Und der hat es ganz schön in sich. 24.000 Euro muss der Mann hinblättern.

Forderung nach Herstellungskostenbeitrag auch rückwirkend geltend

All das war zwar im letzten Jahr vorübergehend gestoppt worden. Aber nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Ende Januar ist das Kassieren von Herstellungskostenbeiträgen bis zu 25 Jahren rückwirkend zulässig.

So müssen selbst Eigentümer zahlen, deren Grundstücke vor der Jahresmitte 1991 - dem Inkrafttreten des ersten Kommunalabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt - an Abwasseranlagen angeschlossen wurden. Seibts gelten nach den Gesetzen, auf die sich der ZWA berufen kann, als Eigentümer, die noch nie Herstellungskostenbeiträge bezahlt haben. Daher werden sie nun zur Kasse gebeten.

(mz)