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Wohnung in Weißenfels gekündigt Wohnung in Weißenfels gekündigt: Mutter mit drei Kindern muss ausziehen

Von Heike Riedel 16.11.2015, 19:12
Ein Blick auf den Weißenfelser Markt von oben.
Ein Blick auf den Weißenfelser Markt von oben. Peter Lisker/Archiv Lizenz

Weißenfels - Nicht einmal drei Wochen sollten Ramona Königstein bleiben, um mit ihren drei Kindern die Wohnung in Weißenfels zu verlassen, die sie am 1. Juni erst bezogen hat. Mit einem Schreiben vom 13. Oktober kündigte ihr der Vermieter zum 31. Oktober den Mietvertrag. „Für mich kam das völlig überraschend, ohne vorher mal ein Gespräch geführt zu haben“, sagt die junge Frau.

Sie kann die Begründung nicht nachvollziehen. Lärm und Vandalismus wird ihrer Familie vorgeworfen. Sie ist sich bewusst, dass die Kinder im Alter von zwei, vier und sechs Jahren auch schon mal laut sind, wenn sie spielen. „Und die Große will mir gegenüber schon ihren Kopf durchsetzen“, erklärt die Mutter vereinzelte laute Auseinandersetzungen. Aber die würden nicht ständig geführt und erst recht nichts nachts, wie es ihr vorgeworfen wird.

Und mehr noch weist sie das Wort Vandalismus zurück, das gebraucht wird, nur weil ihre Kinder Rollatoren, die ganz unten im Haus gleich hinter der Haustür abgestellt sind, vielleicht mal angefasst und in ihrer Position verändert haben. Sie selbst trägt ihre Kinderwagen immer die Treppe hoch auf das Podest der Hochparterre. Da hat sie nicht jeden Augenblick die Kinder im Blick, doch angestellt hätten diese nichts mit den Rollatoren, sagt die 25-Jährige.

Beschwerden anderer Mieter

„Es gab Beschwerden anderer Mieter. Es haben sogar welche den Auszug erwogen“, rechtfertigt die für den Vermieter auftretende Frau Albert die Kündigung. Und ein Mann, der direkt unter Königstein wohnenden Partei, sagt auf MZ-Nachfrage, dass es schlimm geworden sei, seitdem die Frau mit den Kindern im Haus wohne. Man habe keine Ruhe mehr. Andere Mieter wollten sich nicht äußern.

„Hätte mich jemand von vornherein auf die Problemlage aufmerksam gemacht, dass ich mit meinen Kindern alte und kranke Menschen belästigen könnte, wäre ich dort gar nicht eingezogen“, sieht sich Königstein ihrerseits schlecht informiert.

Die 78 Quadratmeter große Wohnung mit drei Zimmern im Stadtzentrum habe sie zudem nur unter der Bedingung beziehen können, die Küche mit den Geräten mit zu mieten. Ihre eigene Küche habe sie deswegen verkauft. Den Vermieter habe sie trotz des schlechten Zustands des Laminatbodens und der Hellhörigkeit des Hauses nicht dazu bewegen können, Teppich zu verlegen, beklagt sich die junge Frau.

Neue Wohnung gefunden

Die dreifache Mutter hat unterdessen eine neue Wohnung gefunden. „Zwar kleiner, aber Parterre mit Gartengelände hinter dem Haus und vor allem mit Mietern, die auch Kinder haben“, sagt Königstein. Sie erwartet dort ein weniger belastetes Mietverhältnis. Doch nicht zum 31. Oktober ist sie ausgezogen, sondern in dieser Woche steht der Umzugstermin nun an. Für den will ihr jetziger Vermieter nun das Fahrzeug und zwei kräftige Männer zur Verfügung stellen.

Trotzdem steht Königstein noch vor ungelösten Problemen mit der Küche. Sie hofft noch auf ein Entgegenkommen des jetzigen Vermieters, denn Küchengeräte kann sie sich als Hartz-IV-Empfängerin nicht leisten.

Das Jobcenter, das für sie und ihre drei Kinder die Kosten der Unterkunft trägt, habe ihr zwar den Umzug genehmigt und das Darlehen für die Kaution für die neue Wohnung schon in Aussicht gestellt, doch ein zweites für neue Küchengeräte würde sie nach Einschätzung des Jobcenters zu sehr belasten. Mit einem Bezugsschein kann Königstein deswegen aus einem Lager gebrauchte Möbel erhalten.

Ein Herd wird als erstes dringend für nötig erachtet, vielleicht auch ein Kühlschrank. Wenn die Anträge gestellt sind, werden Mitarbeiter prüfen, welche Hilfen noch gewährt werden können, erklärt Nadine Wachsmuth, Bereichsleiterin für die Leistungsgewährung. (mz)

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