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Appell an die Hundehalter Weshalb der Stadtjäger von Weißenfels auf die Leinenpflicht pocht

15.04.2021, 10:30

Weißenfels - Der Weißenfelser Stadtjäger Armin Deubel hat an Hundehalter appelliert, die derzeit geltende Leinenpflicht in Feld und Wald einzuhalten. Laut Landeswaldgesetz müssen Hunde vom 1. März bis 15. Juli in freier Landschaft angeleint werden, teilte Deubel mit.

Ihm zufolge bekommen in dieser Zeit besonders viele wildlebende Tiere Nachwuchs. Frei herumlaufende Hunde könnten die Brut stören. Da in Corona-Zeiten besonders viele Spaziergänger unterwegs seien, ruft Deubel zu einem rücksichtsvollen und umweltbewussten Verhalten in der Natur auf. „Dieser Umgang sollte eigentlich für jeden selbstverständlich sein. Das ist aber leider nicht so“, äußerte Deubel. So sei über Ostern im Langendorfer Park das Schild „Brut- und Setzzeiten, Hunde bitte anleinen“ aus dem Boden gerissen und in den Bach geworfen worden.

Am Karfreitag habe Deubel zudem zu mehreren Wildunfällen ausgerückt. Auch im Langendorfer Park konnte er einen Rehbock nur noch tot bergen. „Aufgrund der Verletzungen vermuten wir, dass das Tier gehetzt wurde“, so Deubel. Geholfen werden musste darüber hinaus einem Schwan, dessen Schnabel mit einem Angelhaken durchstochen worden war. „Der Amtstierarzt befreite ihn von seinem unfreiwilligen Piercing“, sagt der Stadtjäger. Angler seien vor allem im Frühjahr verpflichtet, Plätze zu meiden, die von Vögeln für die Brut und Aufzucht genutzt werden. (mz)