Weißenfels Weißenfels: Umdenken bei Gebühren

WEISSENFELS/ZEITZ/MZ. - Das Landgericht Frankfurt am Main hat rechtskräftig entschieden, dass die Deutsche Bank zusätzlich zum Porto keine Gebühren mehr für das Versenden von Zwangskontoauszügen erheben darf. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände aufgrund einer Beschwerde eines Kunden der Deutschen Bank.
Porto ist keine Gebühr
"Bei uns hat sich bisher nur eine Handvoll Kunden beschwert und auch erst seit der Berichterstattung über die Zwangskontoauszüge in den Medien", sagt der Sprecher der Sparkasse Burgenlandkreis Thomas Kunze auf MZ-Anfrage. Allerdings beruhe das auf dem Missverständnis, dass Gebühren und Porto gleichgesetzt würden. Letzteres sei keine Gebühr und würde verlangt, da das Zuschicken Kosten verursache. Bei der Sparkasse des Burgenlandkreises geschieht das beispielsweise nach 90 Tagen, so Thomas Kunze. Eine zusätzliche Gebühr wie im Fall der Deutschen Bank werde nicht erhoben.
Anders sieht es hingegen bei der Sparda Bank Berlin aus, die unter anderem in der Klosterstraße in Weißenfels eine Filiale betreibt. Zwangskontoauszüge würden nach 40 Bankarbeitstagen zugeschickt und neben dem Porto werde eine Bearbeitungsgebühr von 90 Cent erhoben. "Das Urteil betrifft zwar erst einmal nur die Deutsche Bank, aber wir prüfen derzeit, ob es Auswirkungen auf die Praxis der Sparda Bank Berlin hat", teilt Pressesprecher Christian Bahlmann mit. Es deute sich zwar eine Entscheidung dazu an, allerdings sei nichts spruchreif, sagt er auf Nachfrage. Es lasse sich jedoch ableiten, dass das Urteil auch im Fall der Sparda Bank greifen könnte.
Immerhin werden laut Bahlmann monatlich 30 000 Kontoauszüge an Kunden verschickt. "Aber wie viele davon Zwangskontoauszüge sind, lässt sich nicht unterscheiden", stellt er klar. Ein Großteil der postalischen Zusendungen sei aber bewusst vereinbart, weil die Kunden aus Zeit- oder anderen Gründen diese nicht selbst am Auszugsdrucker abholen wollen.
Bei der Volks- und Raiffeisenbank (VRB) Saale-Unstrut sei das Versenden von Zwangskontoauszügen eher die Ausnahme, sagt Vorstandsmitglied Georg Siebert. Hier werden die Kontoauszüge einmal im Quartal, etwa zehn Tage vor der nächsten Rechnungslegung, zugeschickt, erklärt er die Geschäftspraxis. Zum Porto kämen auch "Kleckerbeträge" hinzu, die das Rechenzentrum weitergebe. "Wir bereichern uns nicht an unseren Kunden", stellt er klar. Es gebe auch solche, die ihre Kontoauszüge zugeschickt bekommen wollen, das seien dann keine Zwangsauszüge und es werde nur das Porto berechnet, so Georg Siebert weiter.
Das bestätigt auch Jan Röder, Vorstand der VRB Zeitz. "Außerdem ist das vom jeweiligen Kontomodell unserer Kunden abhängig, was an Gebühren für Zwangskontoauszüge fällig wird", so Röder. Wenn aus dem Urteil gesetzliche Regelungen abgeleitet werden sollten, wolle man in Zeitz den Änderungsbedarf prüfen. Man habe schließlich die Pflicht, die Kunden über den Kontostand zu informieren.
Commerzbank reagiert auf Urteil
Bei der Commerzbank, die in Weißenfels eine Servicestelle und im Zeitzer Bereich einige Filialen betreibt, werden ab 9. Juli keine zusätzlichen Gebühren mehr erhoben, informiert eine Sprecherin der Bank in Frankfurt. Man habe die Sach- und Rechtslage geprüft und reagiere damit auf das Gerichtsurteil. Zugeschickt würden die Auszüge, wenn sie innerhalb von 24 Geschäftstagen, also etwa monatlich, nicht abgeholt worden sind.
Bei der Deutschen Bank, die in Weißenfels ebenfalls keine Filiale, aber einen Service-Punkt in hat, sind es 30 Bankarbeitstage. Gegenstand der Klage war, dass von jener Bank neben dem Porto zusätzlich eine Gebühr - zum Zeitpunkt der Klageerhebung 1,94 Euro - erhoben worden war, wenn ein Kunde seine Kontoauszüge nicht innerhalb des Zeitraumes am Kontoauszugsdrucker oder per Onlinebanking abgerufen hatte.