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Vorfall in Naumburger Schule Vorfall in Naumburger Schule: Kein Schulessen für Achtjährige

Von bärbel schmuck 11.11.2014, 09:32
Bereiten bei Menü-Service Essen zur Auslieferung an Schulen vor: Enrico Ehring und Marion Reinhardt.
Bereiten bei Menü-Service Essen zur Auslieferung an Schulen vor: Enrico Ehring und Marion Reinhardt. peter lisker Lizenz

weissenfels - Als Isabell D.’s achtjährige Tochter ihr eines Abends zu Hause erklärt, dass sie mittags in der Schule nichts zu essen bekommen hat, fällt die Mutter aus allen Wolken. Das Mädchen, das die zweite Klasse in einer Naumburger Schule besucht, wird vor dem Speisesaal mit den Worten abgewiesen: „Du stehst heute nicht auf dem Zettel, du bekommst kein Mittagessen.“.

Keine Mahnung

„Meinem Kind knurrte für den Rest des Nachmittags im Hort der Magen - denn die Brotbüchse war mittags leer“, schildert die dreifache Mutter, die mit Mann und Kindern in Naumburg wohnt und in Weißenfels arbeitet, eine für sie unhaltbare Situation. „Ich habe mich geschämt und bin verärgert, weil wir mit anderen, die ebenfalls Kunden bei der Weißenfelser Menü-Service GmbH sind und ganz oft nicht bezahlen, in einen Topf geworfen werden“, sagt Isabell D. Sie habe keine Mahnung vom Unternehmen bekommen und sei völlig ahnungslos gewesen.

Es müsse doch noch eine andere Option als nur den Lastschrifteneinzug geben - zum Beispiel Überweisungen alternativ zuzulassen, um als Essensanbieter an das Geld zu kommen, sagt die Mutter. Es habe sich um nur einen Tag gehandelt, an dem das Konto ihrer Familie nicht gedeckt gewesen sei, so dass es zu einer Rückbuchung gekommen sei.

Mutter reagiert wütend und enttäuscht

„Es kann nicht sein, dass ein Kind kein warmes Essen erhält, nur weil Erwachsene Fehler machen“, reagiert sie wütend und enttäuscht. Sie hätte sich von der Menü-Service GmbH einen Tag mehr Toleranzzeit gewünscht und ebenso eine freundliche Zahlungserinnerung. „Es ist nur ein einziges Mal passiert, dass unser Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt war. Es kann aber nicht sein, dass wir mit Dauerschuldnern über einen Kamm geschoren werden“, sagt die Kosmetikerin aufgebracht. Sie fühle sich ungerecht behandelt. Ginge es nach ihr, würde ohnehin jedes Kind eine kostenfreie warme Mahlzeit in der Schule erhalten.

Eltern in der Fürsorgepflicht

Die beiden Geschäftsführer von Menü-Service in Weißenfels, Ina Katzmareck und Roman Stehr, teilen den Standpunkt aus moralischer Sicht: Kein Kind darf ausbaden, was Erwachsene versäumt haben - wie im konkreten Fall. „Das Versäumnis liegt aber nicht bei uns - doch wir stehen jetzt am Pranger - das kann nicht sein, das ist nicht anständig“, erklärt Roman Stehr. Sein Betrieb finanziere das Schulessen fünf Wochen im Voraus, erst danach erhalten Eltern als Kunden die Rechnung, sagt Stehr. Mütter und Väter hätten die Fürsorgepflicht abzusichern, dass der Essengeldbeitrag abrufbereit zur Verfügung stehe. „Wir haben den sogenannten Toleranztag lange diskutiert“, sagt Ina Katzmareck. „Doch wo ist Schluss, wir kriegen den Vorwurf auch am zweiten und dritten Tag, wenn das Geld nicht auf dem Konto ist“, fügt sie hinzu.

300 Nichtzahler

Für die kaufmännische Chefin und den Verantwortlichen für Technik und Produktion, Roman Stehr, steht fest: „Eltern müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, denn ihnen wird durch den Anbieter rechtzeitig angezeigt, bis wann das Essengeld eines jeden Monats fällig ist.“ Jeden Monat erhöhe sich der Betrag der Außenstände, derzeit habe der Betrieb 300 Fälle, sogenannte Nichtzahler. Das sind laut Geschäftsführer unterm Strich 30 bis 40 Euro pro Fall, die der Firma im Monat fehlen. Die Abarbeitung der Rückbuchungen würden zusätzlich eine Woche Arbeit bedeuten. „Wenn ein Kind sein Essen nicht bekommt, ist das traurig und nicht in Ordnung“, sagt Stehr. Doch der Betrieb sei dafür nicht verantwortlich - die Eltern müssten ihre Schularbeiten fristgemäß erledigen. Derartige Versäumnisse kosteten Zeit und Geld und würden Arbeitsplätze gefährden. (mz)