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Urteil gegen den Kinderfänger Urteil gegen den Kinderfänger: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Von Jan Iven 14.12.2017, 06:00
Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Mittwoch.
Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Mittwoch. dpa-Zentralbild

Weissenfels/Leipzig - Nach der Verurteilung eines Weißenfelsers am Landgericht Leipzig wegen Entführung und Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Damit könnte das Urteil gegen den 36-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft werden. Die Richter hatten in ihrem Urteil eine Strafe von sechs Jahren und elf Monaten verhängt.

Eine inhaltliche Prüfung ist im Revisionsverfahren nicht vorgesehen. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft, die am Mittwoch nicht für die MZ zu erreichen war, nicht. Ursprünglich hatte die Anklagebehörde eine Strafe von elf Jahren gefordert. Der Mann hatte gestanden, dass er das Mädchen aus Leipzig im Juni vergewaltigt hatte.

Überrascht über den Revisionsantrag zeigte sich unterdessen die Opferanwältin der Familie des Mädchens. „Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Staatsanwältin vor so einem Schritt mit uns spricht“, sagte die Nebenklägervertreterin Ina Tust.

Opferanwältin will Revisionsantrag nun mit den Nebenklägern besprechen

„Auch wenn wir uns der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen haben, war die Höhe der Strafe für die Familie eher zweitrangig.“ Vielmehr sei es darum gegangen, ihre Privatsphäre zu schützen und das Gerichtsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Eine Fortsetzung sei daher eigentlich nicht im Interesse der Nebenkläger.

„Die Familie kann mit dem Urteil leben, auch wenn das Gericht damit exakt der Forderung der Verteidigung gefolgt ist“, sagte Anwältin Ina Tust. Die Juristin war eigentlich davon ausgegangen, dass das Strafmaß am Ende zwischen den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft liegen würde. „Es ist aber nachvollziehbar, dass die Strafe niedriger als bei Tötungsdelikten ausfällt“, sagte die Anwältin. Auch hatte der Angeklagte durch sein Geständnis dem Mädchen eine Aussage vor dem Landgericht Leipzig erspart. „Das war für die Familie ebenfalls sehr wichtig“, sagte Opferanwältin Ina Tust, die den Revisionsantrag nun mit den Nebenklägern besprechen wird.

Kinderfänger von Lützen: Urteil wegen schwerer Vergewaltigung eines Kindes 

Über die Absichten der Staatsanwaltschaft könne die Juristin nur spekulieren. „Nach dem Urteil hatte ich nicht das Gefühl, dass es dazu kommen würde“, sagte Tust. Sie vermutet, dass die Staatsanwaltschaft den Revisionsantrag möglicherweise bald wieder zurückziehen wird.

Verurteilt wurde der Angeklagte schließlich wegen schwerer Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Freiheitsberaubung. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Verbrechen eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor. Aus Gründen des Opferschutzes war der Prozess in Leipzig unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Der Angeklagte hatte vor Gericht Einsicht gezeigt und sich entschuldigt. Als Ursache für seine Taten hatte er einen suchthaften Konsum von pornografischen Filmen angegeben. Er wolle sich daher einer Therapie unterziehen.

Der Angeklagte hatte das Mädchen im Juni in Leipzig in seinem Transportwagen gefangen genommen. Während ihrer Irrfahrt durch Sachsen war es der Schülerin gelungen, mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu alarmieren. Ein Einsatzkommando konnte den Täter schließlich bei Lützen stoppen und das Mädchen befreien. An der Fahndung waren rund 600 Polizeibeamte beteiligt. (mz)