Klage gegen Kreisumlage Klage gegen Kreisumlage : OB erklärt Stadtrat für befangen und wählt Alleingang

Weißenfels - Die Rückendeckung des Weißenfelser Stadtrats für eine Klage gegen die Höhe der Kreisumlage hat Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos) vor gut einer Woche nicht erhalten. Drei Viertel der Räte, also die absolute Mehrheit, lehnten einen Rechtsstreit mit dem Burgenlandkreis über die Höhe der Kreisumlage ab.
Die Abgabe muss die Saalestadt wie jede andere Kommune im Kreis an den Burgenlandkreis entrichten. Trotz des klaren Votums hat das Weißenfelser Stadtoberhaupt nur eine Woche später fristwahrend die entsprechende Klage dennoch beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Wie passt das zusammen?
Oberbürgermeister von Weißenfels erachtet die für ihn unvorteilhafte Stadtratsentscheidung als rechtswidrig
Der Oberbürgermeister erachtet die für ihn unvorteilhafte Stadtratsentscheidung als rechtswidrig. Das hat er laut Stadtsprecherin Katharina Vokoun auch bereits dem Stadtratsvorsitzenden Jörg Freiwald (Linke) mitgeteilt. Interessant ist seine Begründung. So haben an der Abstimmung vor einer Woche auch Stadträte teilgenommen, die zugleich Kreisräte sind.
„Weil durch ihre Betroffenheit und durch die besondere Bedeutung der Sache für die Stadt Gewissenskonflikte für eine unvoreingenommene Entscheidung entstehen, drängt sich im Ergebnis der Überprüfung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses auf“, argumentiert der Oberbürgermeister nun.
Konterkariert OB nun nicht den ganz klaren Willen des Stadtrates?
Robby Risch sei zu diesem Widerspruch gar verpflichtet, heißt es in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. Doch konterkariert er mit der eingereichten Klage nun nicht den ganz klaren Willen des Stadtrates? Denn selbst wenn die fünf Stadtratsmitglieder, die zugleich Kreisräte sind, nicht an der Abstimmung teilgenommen hätten, wäre der Oberbürgermeister mit seinem Anliegen wohl durchgefallen. Nur acht Stadträte votierten für eine Klage, ganze 24 lehnten eine solche aber ab. Für Robby Risch war es die dritte Niederlage im dritten Anlauf.
Nun setzt er sich doch durch. Und wähnt sich auch rechtlich auf der richtigen Seite. Die Klage gegen den endgültigen Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage des Burgenlandkreises hat Robby Risch eingereicht, da eine weitere Entscheidung des Stadtrates aufgrund des Ablaufes der einmonatigen Klagefrist nicht abgewartet werden konnte, erklärt dazu sein Büro.
Wenn eine Entscheidung eilt, darf der Oberbürgermeister so handeln
„Eine entsprechende Eilzuständigkeitskompetenz ist dem Oberbürgermeister im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Falle einer begründeten und eilbedürftigen Ausnahmesituation ausdrücklich eingeräumt“, betont Katharina Vokoun. Sprich: Wenn eine Entscheidung eilt, darf der Oberbürgermeister so handeln. Und da Robby Risch von der Ungültigkeit der Stadtratsabstimmung überzeugt ist, sieht er sich in der Pflicht.
Tatsächlich haben sich im Vorfeld der Abstimmung auch zwei Weißenfelser Stadträte für befangen erklärt. Einer von ihnen ist offenbar Mitarbeiter der Naumburger Kreisverwaltung. Ob auch die fünf Kreisräte aufgrund von Befangenheit nicht an der Stadtratsabstimmung hätten teilnehmen dürfen, ist aber noch gar nicht final geklärt. Bisher bleibt das nur die Annahme des Weißenfelser Oberbürgermeisters. (mz)