Gartenabfälle Gartenabfälle: Das ist beim Verbrennen zu beachten

Weißenfels - Das Verbrennen von Gartenabfällen soll eigentlich die Ausnahme bleiben und der Schnitt entweder selbst kompostiert oder in einer Kompostierungsanlage abgegeben werden. Doch die Realität sieht anders aus: Es ziehen Rauchschwaden durch die Dörfer.
Im Burgenlandkreis ist das Verbrennen von Grün- und Astschnitt zu bestimmten Zeiten und in einzelnen Regionen erlaubt. Das führt zu einer unübersichtlichen Regelung, die soweit geht, dass in Lützen, Naumburg und Bad Bibra zwar nichts verbrannt werden darf, doch auf einzelnen Flurstücken schon. In jeweils sechs Kommunen ist das Verbrennen im Oktober oder im März verboten.
Die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu, was beim Verbrennen zu beachten ist:
Was darf bis Ende Oktober verbrannt werden?
Das betrifft Strauch-, Baum- und Heckenschnitt sowie Laub und andere Gartenabfälle, wenn sie nicht kompostiert oder einer Kompostierung zugeführt werden können.
Was gehört auf keinen Fall ins Feuer?
Verboten ist das Verbrennen von Abfällen wie Unrat, Farbe, Plaste, Reifen, Bauholz und Hausmüll. Nicht verwendet werden dürfen Mineralölprodukte zur Brandbeschleunigung.
Was ist beim Verbrennen noch zu berücksichtigen?
Einerseits ist der Brandschutz zu beachten. Und um eine erhebliche Rauchbelästigung zu verhindern, dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden. Verboten ist das Verbrennen bei starkem Wind und schlechtem Wetter wie Regen.
Welche Kommunen in den Bereichen Weißenfels, Lützen, Hohenmölsen und Teuchern darf nichts verbrannt werden?
Das betrifft generell Starsiedel, Borau, Lützen mit Ausnahme von Flurstücken der Flur 13 und die Kernstadt Weißenfels. Nur im März ist Verbrennen in Granschütz, Hohenmölsen, Taucha, Webau, Werschen und Zembschen untersagt.
Gibt es während des Verbrennens Kontrollen durch die Behörden?
Vom Burgenlandkreis wird stichpunktartig kontrolliert. Flächendeckend ist das aber nur mit den Mitarbeitern von Kommunen und Polizei möglich. Fühlen sich Nachbarn belästigt, können sie die Behörden informieren. Bei Kontrollen in der Vergangenheit wurden nur in wenigen Fällen Verfehlungen festgestellt und Ordnungsgeld verhängt.
In welchen Annahmestellen können derzeit Gartenabfälle abgeliefert werden?
An der Lützener Promenade samstags 8 bis 12 Uhr, am Teucherner Schafberg mittwochs 13 bis 16 und samstags 8 bis 12 Uhr, im Hohenmölsener Gewerbegebiet Einheit freitags 13 bis 17 und samstags 9 bis 12 Uhr sowie in Weißenfels im Wertstoffhof in der Markwerbener Straße außer sonntags und dienstags 10 bis 17.30 Uhr und samstags 9 bis 15 Uhr. (mz)