Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Letzter Ausweg Klage
LÜTZEN/ZORBAU/MZ. - Die Stadt Lützen will notfalls mit einer Klage gegen die Stiftung Zukunft Zorbau vorgehen. Grund sind Vermögensverschiebungen des Gemeinderates Zorbau an die Stiftung, die teils noch kurz vor der Eingemeindung nach Lützen stattgefunden haben. Im Einzelnen handelt es sich laut Bürgermeister Dirk Könnecke (parteilos) um 41 Grundstücke im Gewerbegebiet Zorbau mit einer Gesamtfläche von knapp 340 400 Quadratmetern und Barvermögen von 130 000 Euro, die zurückgefordert werden. Außerdem wurden der Stiftung sogenannte Nießbrauchrechte an 14 Immobilien eingeräumt, die ihr Erträge, vor allem aus Pacht- und Mieteinnahmen, sichern sollten. Pro Jahr würden Lützen dadurch 160 000 Euro entgehen, die sich bedingt durch die Laufzeit von 30 Jahren auf 4,8 Millionen Euro summieren. Dieses Vermögen soll für die Einheitsgemeinde Stadt Lützen gesichert werden, notfalls eben vor Gericht.
Dafür beschloss der Stadtrat auf seiner Sitzung am Montagabend mehrheitlich den Abschluss eines Beratervertrages mit der Leipziger Anwaltskanzlei Ringel und Partner. Das Vermögen gehöre nicht in die Stiftung, sondern den 9 500 Bürgern der Einheitsgemeinde, also auch den Zorbauern, so Anwalt Andreas Ringel. Man wolle die Ansprüche Lützens zu 100 Prozent sichern. Dabei arbeite man mit der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zusammen. Diese habe seit Bestehen der Einheitsgemeinde diverse Beanstandungsverfügungen ins Lützener Rathaus geschickt, die die Aufhebung von Beschlüssen des ehemaligen Zorbauer Gemeinderates fordern.
"Es gibt nur zwei Wege: eine freiwillige Einigung oder eine Klage", macht Dirk Könnecke deutlich. Man sei in Verhandlungen mit den Vertretern der Stiftung, die Bereitschaft zur Klärung der Angelegenheiten zeigen, so Andreas Ringel. Sören Neuhaus, Zorbauer Ortschaftsrat und Vorstandsmitglied der Stiftung, teilte auf MZ-Anfrage mit, dass "das weitere Vorgehen der Stiftung durch Mehrheitsbeschlüsse in den Vorstandssitzungen bestimmt" werde und darüber noch keine Aussage möglich sei.
Das Kapital der Stiftung von drei Millionen Euro soll nicht angetastet werden, auch der Bestand der Stiftung sei momentan nicht gefährdet. Die Ziele der Stiftung seien im Grundsatz gut, doch in der Umsetzung sei man in Zorbau deutlich über das Ziel hinausgeschossen, sagt Dirk Könnecke. Die Vorgänge hätten ihn dazu bewogen, im April seinen Rücktritt aus dem Vorstand der Stiftung Zukunft Zorbau zu erklären. Sössen bleibe unselbständiger Teil der Stiftung, jedoch ruhen alle Aktivitäten, solange die Kommunalaufsicht die Angelegenheit prüfe, stellt er klar. Aus beiden Stiftungen sei noch kein Geld entnommen worden.
Gerade die Übertragung der Grundstücke sei ungewöhnlich, bestätigt auch die Stiftungsaufsicht in Halle. In einem ersten Beschluss des damaligen Gemeinderates Zorbau sollten diese zunächst unentgeltlich an die Stiftung gehen. Die Kommunalaufsicht beanstandete das und forderte die Rücknahme des Beschlusses, da Gemeindevermögen unter Wert veräußert und somit "verschleudert" würde.
In einem zweiten Beschluss des Gemeinderates vom 29. Dezember 2010, kurz vor der Eingemeindung nach Lützen, sollten daraufhin die Grundstücke für insgesamt 200 000 Euro an die Stiftung verkauft werden. Noch am darauffolgenden Tag wurde der Kaufvertrag notariell beurkundet. Beides wurde wiederum von der Kommunalaufsicht beanstandet. Zu Recht, denn die Grundstücke haben einen Verkehrswert von 3,6 Millionen Euro, hat das Lützener Bauamt anhand von Bodenrichtwertkarten ermittelt. Im April dieses Jahres wurde deshalb durch die Anwaltskanzlei eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Halle erwirkt. Damit sollte verhindert werden, dass Grundstücke veräußert werden. Kaufverträge mit Dritten waren bereits geschlossen. Die Frage, ob mit den Verkäufen der Tatbestand der Untreue erfüllt gewesen wäre, lässt die Anwaltskanzlei offen.