Ordnung Alkohol auf öffentlichen Plätzen: Wann die Stadt Hohenmölsen eingreift
Verwaltung darf kein Trinkverbot mehr aussprechen.
24.05.2022, 15:00
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Hohenmölsen/MZ - Die Stadt Hohenmölsen hat nicht mehr die Möglichkeit, ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen auszusprechen. Grund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, das einen Paragrafen des Sicherheits- und Ordnungsgesetz von Sachsen-Anhalt für nichtig erklärt hat.