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278 Verfahren um Betreuer 278 Verfahren um Betreuer: Von einer Krankheit gefesselt

Von Klaus-Dieter Kunick 30.12.2016, 06:00
Patientenverfügung
Patientenverfügung Peter lisker

Weißenfels - Es gibt Ereignisse im Leben, die einem dramatisch vor Augen führen, dass man mit seinem eigenen Latein plötzlich am Ende ist. Die Betreuung einer schwer kranken Person in der eigenen Familie ist so eine Situation. Was tun? Nicht selten wird dann ein professioneller Betreuer vom Gericht bestellt. So, wie im Fall der Familie von Kornelia Lück aus Draschwitz, die in Sorge um ihre 33-jährige Tochter ist, weil sie sie  nicht für selbstständig hält.

Der Fall sorgte für Aufsehen und wirft die Frage auf, ob sich dabei um ein Einzelbeispiel oder durchaus alltägliche Probleme handelt? „So einen dramatischen Fall wie in Draschwitz gibt es derzeit in der Region Weißenfels nicht. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es den in der Vergangenheit schon einmal gab“, erklärt Ines Rieschel.

In diesem Jahr 278 Verfahren gegeben

Die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis  bestätigt, dass es in diesem Jahr 278 Verfahren gegeben habe, in denen es galt,  über die Einrichtung einer Betreuung zu entscheiden. Diese Anzahl von Verfahren liege in der Regel jährlich in dieser Größenordnung. „Diese Menschen, die Hilfe benötigen, sind körperlich, psychisch oder seelisch krank oder geistig behindert“, ergänzt sie.

Kathrin Eiertych, die ebenfalls Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde in Weißenfels ist, fügt hinzu, dass Betreuung nichts mit Entmündigung zu tun habe. Es handele sich um eine Hilfe, die angeboten werde. „Zuerst werden Familienangehörige befragt, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen“, erklärt sie. „Erst wenn Angehörige nicht geeignet, bereit oder gewillt sind, die Betreuung zu übernehmen, wird eine vom Gericht berufene Person als Betreuer eingesetzt.“ Denn auch die Angehörigen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um so eine Betreuung übernehmen zu können. Sie müssen beispielsweise älter als 18 Jahre sein und dürfen keinen Eintrag bei der Schufa (privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei) haben. 

Betreuer vor die Nase gesetzt

Trotzdem werde keiner Familie einfach ein Betreuer vor die Nase gesetzt. Auch wenn das ein oftmals vorherrschendes Vorurteil ist. Das Amtsgericht beauftrage zunächst seine Betreuungsbehörde, den jeweiligen Fall zu prüfen. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass das in gut 90 Prozent aller Fälle tatsächlich notwendig ist.   Insgesamt 16 Betreuer stehen dafür im Burgenlandkreis zur Verfügung. Die Dauer der Betreuungsanordnung wird individuell festgelegt, nach längstens sieben Jahren überprüft und gegebenenfalls verlängert.

Spätestens wenn die Entscheidung über eine Betreuung gefallen ist, stellt sich die Kostenfrage. Ines Rieschel macht darauf aufmerksam, dass unterschieden werden müsse, ob die betreffende Person vermögend sei oder nicht. Die Vermögensschongrenze liegt bei 2.600 Euro. Bei Übersteigen dieser Grenze muss die zu betreuende Person selbst für die Kosten aufkommen. Ansonsten zahle der Staat. Auf keinen Fall sei der Betreuer für das Saubermachen oder Einkaufen verantwortlich. Der Betreuer organisiert die Erledigung dieser Aufgaben aber in der Regel. (mz)