Strafmaß für Tierquälerei Strafmaß für Tierquälerei: Bis drei Jahre Haft sind angedroht
Tierquälerei ist in Deutschland laut Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung laut Paragraf 303 des Strafgesetzbuches geahndet werden.