Modellversuch Modellversuch : Jobcenter gibt Bargeld im Notfall
Sangerhausen - Um ihren Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an.
Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutze auch das Jobcenter Mansfeld-Südharz ab Januar 2019 hierfür ein neues Verfahren, war von Annette Müller, Geschäftsführerin des Jobcenters Mansfeld-Südharz, zu erfahren.
Mehr Auszahlstellen
„Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen“, erklärte sie gegenüber der MZ.
Die Resonanz der Kunden in den Modellregionen auf dieses neue Verfahren sei positiv gewesen. Nun werde es bundesweit eingesetzt.
Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändere sich also nichts, so Müller.
Bisher erhielten Kunden, die dringend Bargeld benötigten, dieses an einem Kassenautomaten des Jobcenters vor Ort.
Diese Automaten werden ab Montag, 10. Dezember, abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig seien.
In der Übergangszeit vom 10. Dezember bis zur Aktivierung des neuen Verfahrens ab Januar 2019 werden im Notfall im Jobcenter Schecks an die Kunden ausgegeben.
Keine Kaufverpflichtung
Wie es aus dem Jobcenter weiter dazu heißt, kann der Zahlschein bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden.
Durch das neue Verfahren erhöhe sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Positiv sei, so Müller, dass den Kunden auf diese Weise auch die Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart werden.
Die Sorge, dass man dann bei dem Händler, den man aufsuche, auch gleich etwas kaufen müsse, sei laut Müller unbegründet: „Eine Kaufverpflichtung bei dem auszahlenden Händler besteht nicht.
Keine Diskriminierung
Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter Mansfeld-Südharz eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein sei anonym, enthalte keine Personendaten und lasse keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu, so Müller. (mz/bth)