1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Kite-Surfen auf Stausee in Kelbra ist nicht gestattet

Anzeige vom Naturschutzbund Kite-Surfen auf Stausee in Kelbra ist nicht gestattet

27.04.2021, 08:32
Segeln, baden und Boot fahren ist auf dem Stausee Kelbra erlaubt.
Segeln, baden und Boot fahren ist auf dem Stausee Kelbra erlaubt. (Foto: Maik Schumann)

Kelbra

Kite-Surfer auf dem Helmestausee Kelbra rufen jetzt die Behörden auf den Plan. Der Naturschutzbund (Nabu) Deutschland hat Anzeige wegen wiederholter Fälle von Kite-Surfen auf dem Stausee erstattet. Wie Sprecherin Romy Stietz von der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz bestätigt, liegt eine Anzeige des Nabu-Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Umweltamt vor. Seit Beginn des Jahres hätten Kite-Surfer wiederholt gegen die Landesverordnung Natura-2000 für das europäische Vogelschutzgebiet Helmestausee Berga-Kelbra verstoßen - im sachsen-anhaltischen Bereich der Talsperre.

„Verstöße gegen diese Bestimmungen können ordnungswidrigkeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen“, sagt die Sprecherin. Die Verstöße zu ahnden sei zwar schwierig, da die Kite-Surfer von der Thüringer Seite aus starteten. Zugleich kündigt sie „Abstimmungen mit den zuständigen Behörden des Kyffhäuserkreises sowie des Landkreises Nordhausen“ an. Das Kite-Surfen stelle außerdem einen Verstoß gegen wasserrechtliche Vorschriften dar, sagt Stietz. Denn diese Nutzung gehöre nicht zum sogenannten Gemeingebrauch entsprechend des Wassergesetzes von Sachsen-Anhalt, es liege keine Zustimmung des Eigentümers vor.

Dass das Kite-Surfen auf dem Stausee verboten ist, unterstreicht ebenfalls Geschäftsführer Burkhard Henning vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt. Andere Wassersportaktivitäten wie etwa Boot fahren, segeln und baden seien jedoch erlaubt. Die Talsperre Kelbra diene insbesondere dem Hochwasserschutz, habe sich aber seit Jahrzehnten zu einem wertvollen Naturschutzgebiet entwickelt und sei ein „touristischer Magnet“. Mit der Stadt Kelbra sei deshalb seit 2014 vertraglich geregelt, und zwar für beide Bundesländer, dass die Talsperre genutzt werden könne. Aber „das Kite-Surfen wurde in diesem Vertrag ausdrücklich nicht zugelassen“, betont Henning. (mz/Helga Koch)