Jugendschöffengericht Jugendschöffengericht: Ist mutmaßlicher Räuber schuldfähig?
Sangerhausen/MZ. - Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen. Eine Neuauflage wird am 5. März im Amtsgericht stattfinden, wenn das Gutachten bis dahin vorliegt. Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass der Angeklagte bereits seit längerem unter einer so genannten Betreuung steht. Er lebte zuletzt in einer Behinderteneinrichtung in Obersdorf.
Wie mehrfach berichtet, soll der 21-Jährige zwischen dem 15. August und dem 24. September 2002 nahe dem Bahnhof sieben älteren Frauen die Handtaschen geraubt und dabei knapp 500 Euro erbeutet haben. Als Motiv für die Taten gibt er seine Nikotinsucht an (die MZ berichtete). Der Mann sitzt seit dem 24. September in U-Haft.
Der Angeklagte muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen, falls das Gutachten für ihn nicht positiv ausfällt und er in dem Verfahren schuldig gesprochen werden sollte. Die Mindeststrafe beträgt bei Raub ein Jahr Gefängnis - bezogen auf jede Einzeltat. Das Gericht hat daraus laut Gesetz eine Gesamtstrafe zu bilden. Unter Umständen kann es deshalb sein, dass die Strafgewalt des Schöffengerichts mit bis zu vier Jahren Haft nicht ausreicht. Das Verfahren müsste dann an das Landgericht Halle abgegeben werden.