Herstellung Herstellung: Sechs Verordnungen sind zu beachten
Halle/MZ. - Das erste Rezept zur Herstellung von Marmelade stammt aus dem 2. Jahrhundert n. Chr.. Aufgezeichnet hat es der römische Autor Palladius. Demzufolge wurde Marmelade damals aus Quitten, verkocht mit Honig, hergestellt. Auch die ersten Gelee-Rezepte wurden in jener Zeit niedergeschrieben. Für den Hausgebrauch kann jeder Marmelade und Konfitüre so herstellen, wie er sie gerne mag. Die meisten Hausfrauen beziehungsweise Kleingärtner verwenden dazu Gelierzucker. Wer allerdings Marmelade oder Konfitüre für den allgemeinen Konsum oder gewerblich herstellen will, der muss folgende Vorschriften beachten: Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Konfitürenverordnung, Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, Zusatzstoff-Verkehrsverordnung und die Los-Kennzeichnungs-Verordnung.