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Familien- und Sozialpass im Mansfeld-Südharz Familien- und Sozialpass im Mansfeld-Südharz: Erst 590 Pässe vergeben

Von Helga Koch 23.07.2015, 14:50
Und so sieht der Familien- und Sozialpass aus.
Und so sieht der Familien- und Sozialpass aus. Maik Schumann Lizenz

Sangerhausen - Der Familien- und Sozialpass steckt im Landkreis Mansfeld-Südharz noch in den Kinderschuhen. Im März 2013 auf Beschluss des Kreistags eingeführt, verfügen erst 590 Familien oder Einzelpersonen über den Pass. Anspruch auf ermäßigte Leistungen hätten aber gewiss viel mehr Menschen: Rund 10 000 Kinder und Erwachsene könnten ihn aufgrund ihres niedrigen Familieneinkommens nutzen.

Woran liegt es, dass die gute Absicht weitgehend verpufft? Wissen viele Menschen gar nicht, dass es den Pass gibt? Ist es zu kompliziert, den Antrag zu stellen? Werden viele Anträge abgelehnt? Liegt es daran, dass es zu wenige Angebote gibt? Oder fehlt es an lukrativen Partnern, wo sich eine Ermäßigung spürbar lohnen würde?

Wer den Familien- und Sozialpass beantragt, muss nachweisen, dass er Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bei Kindern und Jugendlichen Leistungen laut SGB VIII, Paragrafen 33 und 34. Die Bescheide sind zu kopieren. Für jede Person ab 6. Lebensjahr ist ein Passbild nötig.

Im Antrag werden Angaben zum Antragsteller, Personalausweisnummer und Telefonnummer, Namen und Geburtsdaten vom Ehepartner und den Kindern erfragt. Informationen gibt es im Internetangebot des Landkreises (Antragsformular, Infoblatt, Katalog des Leistungsspektrums und Richtlinie zur Vergabe), der Verkehrsgesellschaft Südharz, in den Bürgerbüros oder beim Sozialamt. Mehr im Internet: www.mansfeldsuedharz.de/de/familien-und-sozialpass.html

Tatsächlich ist das Angebot an Vergünstigungen für Menschen mit einem geringen Einkommen überschaubar, um es nett zu formulieren. Wer den Familien- und Sozialpass besitzt, kann ermäßigt mit den Bussen der Verkehrsgesellschaft Südharz fahren, kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis zu ermäßigten Gebühren nutzen. Doch kulturelle oder sportliche Angebote sind rar.

Das Jugend- und Gästehaus der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Hainrode bietet fünf Prozent Ermäßigung auf alle Angebote an. Genutzt hat das bisher noch niemand. Wie Kati Völkel vom Awo-Kreisverband Mansfeld-Südharz in Sangerhausen sagt, sei dieses Angebot an Schulen und Kindereinrichtungen zwar umfassend vorgestellt worden. „Aber wir haben kein Feedback bekommen.“ Ebenso bietet das Naturbad in Helbra 25 Prozent Ermäßigung auf den Eintrittspreis an. Die Verkehrsgesellschaft gewährt eine Ermäßigung von 30 Prozent bei einer einfachen Fahrt.

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Es wären noch zu nennen: der ermäßigte Erwerb von Kleidung bei der Awo oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Sangerhausen, Rabatte beim Kauf von Möbeln oder Lebensmitteln und das „soziale Nähprojekt“ bei der Arbeits- und Bildungsinitiative in Sangerhausen. Hinzu kommt die Aktion „Stromspar-Check“ des Deutschen Caritas Verbandes in Eisleben: Inhaber des Passes werden zum Thema Energie sparen beraten und erhalten kostenlos „Soforthilfen“ wie Energiesparlampen oder schaltbare Steckerleisten im Wert bis 70 Euro.

Wer den Familien- und Sozialpass beantragt, muss nachweisen, dass er Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bei Kindern und Jugendlichen Leistungen laut SGB VIII, Paragrafen 33 und 34. Die Bescheide sind zu kopieren. Für jede Person ab 6. Lebensjahr ist ein Passbild nötig.

Im Antrag werden Angaben zum Antragsteller, Personalausweisnummer und Telefonnummer, Namen und Geburtsdaten vom Ehepartner und den Kindern erfragt. Informationen gibt es im Internetangebot des Landkreises (Antragsformular, Infoblatt, Katalog des Leistungsspektrums und Richtlinie zur Vergabe), der Verkehrsgesellschaft Südharz, in den Bürgerbüros oder beim Sozialamt. Mehr im Internet: www.mansfeldsuedharz.de/de/familien-und-sozialpass.html

Beim Kreis sind sich die Verantwortlichen bewusst, dass der Pass nicht den Zweck erfüllt, der ihm zugedacht war. Wie Sprecher Uwe Gajowski sagt, sei das Angebot seit der Einführung des Familien- und Sozialpasses zwar gewachsen, „jedoch bei weitem noch nicht ausgereift.“ Das Sozialamt sei bemüht, weitere Partner zu gewinnen.

Dass Anträge abgelehnt werden, sei allerdings die Ausnahme, so der Sprecher. Das sei bisher erst in 18 Fällen geschehen. Meist, weil das Einkommen die festgelegten Grenzen überschritten hat oder Unterlagen nicht komplett waren und durch die Antragsteller nicht vervollständigt wurden.

Finanzielle Gründe seitens des Landkreises gebe es in dieser Hinsicht nicht. Denn der Kreis trägt nur die Personal- und Sachkosten, um die Anträge zu bearbeiten und die Pässe auszustellen. Wie Gajowski sagt, kalkulieren die Partner die geringeren Einnahmen, die sie durch die Ermäßigungen haben, selbst ein. (mz)