Fahren mit "Fantasiepapieren" Fahren mit "Fantasiepapieren": Reichsbürger aus Sangerhausen zu Geldstrafe verurteilt

Sangerhausen - Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Sangerhäuser Amtsgericht am Montag einen Strafbefehl gegen einen 32-jährigen sogenannten Reichsbürger verhängt. Der war zu einem angesetzten Prozess unentschuldigt nicht erschienen, so dass das Gericht der Staatsanwaltschaft folgte und in das sogenannte schriftlichen Verfahren überging. 90 Tagessätze a 20 Euro (1 800 Euro) muss der vorbestrafte Sangerhäuser nun zahlen.
Er war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anfang dieses Jahres in Sangerhausen sowie im Ortsteil Lengefeld von der Polizei ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines nicht haftpflichtversicherten Autos erwischt worden. Außerdem soll er zugelassen haben, dass eine Frau mit dem nicht versicherten Auto fuhr.
Gegenüber der Polizei gab der 32-Jährige an, dass er aus dem „Verein der Bundesrepublik“ ausgetreten sei und somit die Gesetze für ihn nicht mehr gelten würden. Er habe dann Papiere eines „Amts für Menschenrechte“ vorlegt. Die Polizei stufte diese als „Fantasiedokumente“ ein.
Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Tut der dies, kommt es zu einer erneuten Verhandlung im Gerichtssaal. Anderenfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Erst im April dieses Jahres hatte das Gericht eine Geldstrafe gegen eine 44-jährige Allstedterin verhängt, die einem „Stammtisch für Menschenrechte“ in Halle angehört. Ihr wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die arbeitslose Zahnarzthelferinnen war laut der Staatsanwaltschaft auf Polizisten losgegangen, als diese sie wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe festnehmen wollten. Einem der Beamten schlug sie die Brille vom Kopf. Außerdem soll sich die Frau während des Gerangels zwischen die Beine gefasst und die Polizisten bei der Auseinandersetzung mit ihrem Menstruationsblut beschmiert haben. Die Polizisten unterzogen sich deshalb vorsichtshalber einem Aids-Test.