"SaWanne" und Museen geschlossen Corona-Pandemie: Sangerhausen schließt Hallenbad Museen und andere Einrichtungen

Sangerhausen - Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Sangerhäuser Stadtverwaltung an die Eindämmungsverordnung des Landes erinnert. In der Verordnung wird an die Bürger appelliert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Außerdem sind seit Montag zunächst bis 30. November dieses Jahres eine ganze Reihe städtische Einrichtungen geschlossen: Das betrifft das Sangerhäuser Spenglermuseum, das Spenglerhaus, das Heimatmuseum Wippra, das Erlebniszentrum „Bergbau Wettelrode“ sowie die gastronomischen Einrichtungen und den Gartenträumeladen des Europa-Rosariums.
Wegen Corona: Sangerhausen schließt Hallenbad und Museen
Ebenso nicht genutzt werden dürfen alle Dorfgemeinschaftshäuser, dort sind nur Sitzungen des jeweiligen Ortschaftsrates erlaubt. Geschlossen sind auch das Hallenbad „SaWanne“ einschließlich der Sauna sowie alle Sporthallen und Sportplätze. Bei der „SaWanne“ und den Sporteinrichtungen gibt es Ausnahmen für den Schulsport.
Nicht genutzt werden dürfen außerdem Wohnmobil- und Caravanstellplätze. Des Weiteren sind unter anderem alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Ausnahmen gelten für die Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse und Fraktionen. Bei öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen wird jedoch laut Stadt die Zahl der Besucherplätze entsprechend der örtlichen Gegebenheiten begrenzt. An Hochzeiten dürfen, neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten, lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder sowie Geschwister der Eheschließenden teilnehmen.
Einschränkungen bei Trauerfeiern
Bei Trauerfeiern sind nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche sowie das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens zugelassen. Ebenso sind die Rathäuser für den Besucherverkehr geschlossen. Sie können nach Auskunft der Stadtverwaltung bei dringenden Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, soweit eine postalische oder telefonische Erledigung des Anliegens nicht möglich sei. (mz)