Ärztliches Gutachten steht noch aus Ärztliches Gutachten steht noch aus: Gehbehinderter Junge darf erste Fahrstunden nehmen

Allstedt - Konstantin Hussels aus Allstedt kämpft seit dem Sommer darum, seine Ausbildung an der Fahrschule fortsetzen zu dürfen. Und noch immer sieht der Jugendliche keinen Fortschritt. Hat er eine Hürde genommen, steht er bereits wieder vor der nächsten.
Jetzt ist es ein regelrechtes Dilemma: Einerseits soll er eine Fahrprobe machen, bevor er Fahrstunden nehmen darf. Andererseits hat der Gutachter, der die Fahrtauglichkeit des 17-Jährigen bestätigen soll, die Fahrprobe vertagt, bis der Jugendliche schon einige Fahrstunden absolviert hat. Und genau hier liege der Hase im Pfeffer, findet Konstantins Mutter, Friederike Hussels. Sie liegt schon länger mit der Behörde im Clinch.
Konstantin Hussels ist von Geburt an stark gehbehindert - er möchte nun aber den Führerschein machen
Zur Erinnerung: Der Jugendliche, der jetzt die 11. Klasse eines Gymnasiums in der Region besucht, ist von Geburt an stark gehbehindert. Seinen Eltern war von Anfang an bewusst, dass ihr Sohn spezielle Hilfsmittel brauchen würde, um sicher als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Deshalb ließen sie für ihren Sohn bereits vor Beginn der Fahrschule ein für ihn passendes Auto umbauen.
Diese Umbauten ließ die Familie auch sofort von der Dekra abnehmen. Zudem wurde das Auto auch gleich zum Fahrschulauto umgerüstet, damit Konstantin mit diesem Fahrzeug ausgebildet werden kann. So fühlte sich die Familie gerüstet für das Abenteuer Fahrschule, das dem Jugendlichen ein gehöriges Plus an Mobilität bringen sollte.
Für die Behörde aber war dies ein Problem. Das wissen Hussels, seit die Fahrschule während der theoretischen Ausbildung den Jugendlichen zur Prüfung anmelden wollte. Denn die Familie habe nicht die üblichen Wege eingehalten, so Michaela Heilek, Pressesprecherin der Kreisverwaltung. Sprich, sie hätte erst zur Behörde kommen und sich nach dem Verfahrensweg erkundigen sollen und dann handeln. Der Jugendliche sollte wegen seiner Gehbehinderung auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten beibringen, das ihm seine Fahreignung ausdrücklich bescheinigt.
Konstantin Hussels musste bereits eine Sitzprobe machen, eine Fahrprobe vor einem Gutachter steht noch aus
Die Begutachtung dafür gab es bereits im Oktober beim Tüv Nord in Halle. „Wir haben es am 2. November der Fahrerlaubnisbehörde übergeben“, berichtet Friederike Hussels. „Eine Woche später gab es dann vom Amt die Genehmigung einer Sitz- und Fahrprobe durch einen sachverständigen Prüfer.“ Und auch die Sitzprobe fand statt, die Fahrprobe wurde allerdings vertagt - bis Konstantin bereits einige Fahrstunden hinter sich hat.
Für Friederike Hussels stellte sich dies als Dilemma dar, schließlich sollte Konstantin die Fahrschule erst weitermachen, wenn die Fahrprobe erfolgreich absolviert wurde. Deshalb wandte sie sich erneut an die MZ, um auf ihre Schwierigkeiten mit der Behörde hinzuweisen.
Inzwischen hat es allerdings eine Klärung im Amt gegeben, denn gerade jetzt befinde sich ein Schreiben der Verwaltung auf dem Postweg nach Allstedt, so Heilek. Darin werde es dem Jugendlichen nun erlaubt, Fahrstunden zu nehmen, um dann die Fahrprobe vor dem Dekra-Gutachter zu absolvieren, so die Pressesprecherin gegenüber der MZ.
Schriftlich teilte sie aber auch noch mit, dass der Regelfall ein anderer ist: „Grundsätzlich verfährt die Fahrerlaubnisbehörde in solchen Fällen so, dass zunächst die Fahreignung mittels Fahr- und Sitzprobe durchgeführt wird und dann die entsprechenden Fahrschulstunden und notwendigen Prüfungen in Theorie und Praxis absolviert werden. Ziel ist es dabei auch, unnötige Kosten für die Betroffenen zu vermeiden.“
Konstantin und seine Familie jedenfalls hoffen, dass die Odyssee mit der Behörde bald ein Ende hat - und der Junge endlich ans Steuer darf. (mz)