Anklage gegen Sangerhäuser Todesfahrer Anklage gegen Sangerhäuser Todesfahrer: Die wichtigsten Fragen zum Verfahren

Sangerhausen/Halle - Am 24. August gegen 22.20 Uhr soll Marcel S. seine Bekannte Nancy T. auf der Hasentorbrücke überfahren haben. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen beim Landgericht Halle Anklage wegen Totschlags gegen den 31-Jährigen eingereicht. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen.
Wie geht es nun weiter?
Der Angeklagte befindet sich nun in der Einlassungsfrist. Das bedeutet: Zunächst erhält der Angeklagte die Gelegenheit, im Rahmen einer Einlassung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Alsdann wird die zuständige Strafkammer prüfen, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Wann beginnt das Hauptverfahren genau und wie lange dauert es?
Die Termine für die Hauptverhandlung stehen noch nicht fest. Wenn die Anklage zugelassen wird, wird so zeitnah terminiert, wie es die Terminlage der Strafkammer und der Verteidigung erlauben. Bei Haftsachen gilt hier ein besonderes Beschleunigungsgebot.
Ist die Verhandlung öffentlich?
Die Verhandlung ist öffentlich. Per Gesetz sind die Verhandlungen bei Erwachsenen immer öffentlich. Das bedeutet, auch unbeteiligte Bürger haben freien Zutritt zu den Gerichtsverhandlungen. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn, gemäß Paragraf 172 Gerichtsverfassungsgesetz, schützenswerte Geheimnisse zur Sprache kommen oder Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit von einem Zeugen oder anderer Personen zu befürchten sind.
In den vergangenen Jahren hat es in der Region immer wieder auch spektakuläre Kriminalfälle gegeben.
Im April 1997 erschießt ein 41-Jähriger auf dem Butterberg bei Sangerhausen seinen Gartennachbarn (48) sowie dessen Sohn (29) im Streit mit einer Pistole. Er wurde später wegen zweifachen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Eine damals 56-jährige Frau aus Gonna hat im Juli 2003 erst versucht, ihren langjährigen Liebhaber mit dem Pflanzenschutzmittel BI 58 zu vergiften und ihn dann mit mindestens 18 Messerstichen getötet. Der 56-jährige Möbelhändler wollte sich von ihr trennen. Die Frau wurde im April 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Juni 2005 hat sie sich im Gefängnis das Leben genommen.
Ein blutiges Ehedrama wurde 2013 in Sangerhausen ermittelt und aufgeklärt. Dabei hatte eine Frau im September 2009 ihren damals 65-jährigen Ehemann mit einer Axt getötet, die Leiche zerstückelt und die Überreste - in Plastesäcken verpackt - in einer Kleingartenanlage versteckt. Die Frau wurde wurde wegen Totschlags zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Zugute kam ihr dabei wohl ihr umfangreiches Geständnis.
Wo ist der Angeklagte aktuell?
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Welche Strafe droht dem Angeklagten?
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Warum wird das Verfahren am Landgericht Halle verhandelt?
Wo ein Strafprozess verhandelt wird, richtet sich in erster Linie nach dem Ort des Verbrechens und der zu erwartenden Strafe. Bei Verbrechen ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Verhandlung besteht. In Sachsen-Anhalt gibt es vier Landgerichte, in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen: In welchem Gefängnis würde der Angeklagte seine Freiheitsstrafe verbüßen?
Das ist noch nicht klar. Aber bei längeren Freiheitsstrafen kommt in Sachsen-Anhalt vor allem die Justizvollzugsanstalt Burg in Frage. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Wege für die Angehörigen zu weit sind. (mz)