Verteidiger beantragt Revision Urteil gegen Mutter des getöteten zweijährigen Tim aus Querfurt nun rechtskräftig
Im Verfahren um die Misshandlung und die gewaltsame Tötung des zweijährigen Tims aus Querfurt ist der erste Schuldspruch bestätigt.

Halle (Saale)/Querfurt/MZ - Im Verfahren um die Misshandlung und die gewaltsame Tötung des zweijährigen Tims aus Querfurt ist der erste Schuldspruch bestätigt. Wie Sebastian Müller, Sprecher des Landgerichts, erklärte, hätten weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen des Urteil gegen die Mutter des Jungen eingelegt. Damit ist es jetzt rechtskräftig.
Das Landgericht hatte die 37-Jährige Ende Mai nach einem fast ein halbes Jahr dauernden Prozess zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt. Die Kammer hatte bei der drogensüchtigen Mutter, die nach eigenen Angaben und denen ihres damaligen Lebensgefährten nichts von den gut einen Monat vor der Mordnacht Anfang Juli 2020 einsetzenden Misshandlungen mitbekommen hatte, vor allem eine moralische Verantwortung gesehen – weniger eine juristische. Da die Querfurterin bis zum Frühjahr bereits neun Monate in Untersuchungshaft saß, ist die Strafe damit quasi abgegolten.
Muss der Fall teilweise neu verhandelt werden?
Das Urteil gegen den 31-jährigen Hauptangeklagten, den das Landgericht unter anderem des Mordes und des schweren sexuellen Missbrauchs für schuldig befand, ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Daniel Krug beantragte Revision. Der Schritt kam nicht überraschend, da sein Mandant die Höchststrafe erhalten hatte: lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dadurch ist eine Haftentlassung bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen. Jede Änderung des Urteils wäre daher aus Sicht des 31-jährigen Querfurters, der die Misshandlungen im Prozess gestanden hatte, zur Mordnacht allerdings vage geblieben war, eine Verbesserung.
Ob der Fall noch mal ganz oder zumindest teilweise neu verhandelt werden muss, liegt nun in den Händen des Bundesgerichtshofs. Zunächst muss Krug allerdings seinen Antrag begründen. Dafür wartet er jedoch noch auf die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung aus Halle. Die soll laut Gerichtssprecher Müller in den kommenden Wochen erfolgen.