Zentralfriedhof Quedlinburg Zentralfriedhof Quedlinburg: Grüne Wiese wird bevorzugt

Quedlinburg/MZ - „Der Zentralfriedhof in Quedlinburg erinnert an einen Landschaftspark des 19. Jahrhunderts“, sagt Ronald Wenzel, der Friedhofsverantwortliche des Bauhofs. Diese Besonderheit zu erhalten, widmet er sich, seit er vor etwa anderthalb Jahren die Leitung übernommen hat. Bei der Masse der Arbeit und dem geringen Personalbestand ist das aber nicht einfach. Doch es wurden einige Zeichen gesetzt. Dazu gehört der große Findling an den Urnengemeinschaftsanlagen mit der Aufschrift „Tot ist nur wer vergessen wird“ als zentralen Punkt. Auch die dortige Einfassung und die Treppe wurden repariert.
Wiederholt sind Blumen und Grabschmuck auf den Friedhöfen der Stadt Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode gestohlen worden.
„Es vergeht keine Woche, dass uns nicht ein Fall gemeldet wird“, sagt Ronald Wenzel von der Friedhofsverwaltung. Es gebe Fälle, wo mehrmals von der selben Grabstelle Blumen entwendet worden sind. „Abgesehen davon, dass der Diebstahl bzw. das unerlaubte Entfernen von Blumen und Grabschmuck von den Gräbern eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist es für die Betroffenen Menschen eine zusätzliche Belastung“, wird von der Friedhofsverwaltung betont. Sie bittet, bei der Beobachtung von Diebstahl Friedhofs-Mitarbeiter zu informieren.
Ohne die Mithilfe der Friedhofsbesucher sei es nicht möglich, die Diebstähle zu unterbinden. Beweisbare Fälle von Diebstahl würden unmittelbar zur Anzeige gebracht. Die Täter müssten mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die Bestattung auf der sogenannten grünen Wiese, ob anonym oder mit Namensnennung auf einem kleinen Metallschild wird deutlich favorisiert. 265 Urnenbeisetzungen fanden im vergangenen Jahr auf diesen Anlagen statt. Dagegen gab es nur 15 Erd- und 66 Urnenbeisetzungen in separaten Gräbern. Im Ortsteil Gernrode waren es 60 Bestattungen, davon 34 im Urnengemeinschaftsgrab, in Bad Suderode 16, davon sechs. Ronald Wenzel sieht für diesen Trend drei Gründe. Viele ältere Menschen möchten nach dem Tod nicht anderen zur Last fallen. Zum anderen sind die Angehörigen oft weit verstreut, so dass eine Pflege des Grabs schwierig ist. „Und dann kommt noch der Preis von 124,60 Euro für 20 Jahre Liegezeit und keine Arbeit damit hinzu“, sagt der Friedhofsverantwortliche mit einem bedauernden Unterton. Anderswo sei dies anders. Dort werde das Reihenurnengrab preiswerter angesetzt.
Nutzungsrecht schon zu Lebzeiten
Die hohe Zahl der Bestattungen auf den Urnengemeinschaftsanlagen kommt auch dadurch zustande, dass Auswärtige die Möglichkeit nutzen, nach der Kremierung des Toten in Quedlinburg gleich auch die Bestattung hier preiswert vollziehen zu lassen. Für den Erhalt des parkartigen Friedhofs ist das schon ein Problem. Viel Platz wird nicht mehr gebraucht, doch der Zentralfriedhof umfasst eine Fläche von rund 122 000 Quadratmetern. Obwohl 5 180 Grabstätten belegt sind, wurden schon Flächen des Friedhofs am Badeborner Weg ausgegliedert.
Es geht nicht direkt um Gegensteuern, doch der Friedhofsverantwortliche unterbreitet ein Angebot, das ältere Menschen gern annehmen. Schon zu Lebzeiten kann ein Nutzungsrecht für eine Grabstelle auf 20 Jahre erworben werden. „Viele möchten sich ihre Grabstelle selbst aussuchen“, weiß er aus Gesprächen.
Notwendige Sanierungsarbeiten
Zu den dringend notwendigen Arbeiten auf dem Friedhof gehört auch die Sicherung der Umfassungsmauern und den Erhalt des Baldachins unweit des heutigen Eingangs. Dies war einst der Eingang zum Nikolaifriedhof, aus dem sich später der Zentralfriedhof der Stadt entwickelte. Dort schließen sich Flächen an, die nicht mehr für Begräbnisse genutzt werden, deren Wege aber von der Historie her erhalten werden sollen. Bei den Umfassungsmauern besteht auch auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Bad Suderode und Gernrode Handlungsbedarf.
Bevor eine Beisetzung erfolgen kann, muss von den nächsten Angehörigen bei der Friedhofsverwaltung ein Antrag dazu gestellt werden. Dabei wird unter anderem die Art der Bestattung festgelegt. Nur bei der Urnengemeinschaftsanlage kann der Bestatter diesen Antrag einreichen. Das hängt auch damit zusammen, dass überprüft wird, ob schon eine Grabstelle besteht und dort weitere Begräbnisse möglich sind. Bei der Erd- oder Feuerbestattung gibt es mehrere Begräbnisformen: Reihengrab, Wahlgrab und Wahlgrab mit besonderen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei letzterem dürfen laut Friedhofssatzung nur Natursteine auf der Grabanlage verwendet werden. Besondere Gestaltungsmöglichkeiten kosten entsprechend: bei Erdbestattung 1 025,56 Euro, bei Urnenbestattung 776,71 Euro.
„Wer eine Grabstelle erwirbt. sollte beachten, dass bei einem Einzelgrab auch nur eine Erdbestattung möglich, bei Urnen der Platz auch beschränkt ist“, sagt Ronald Wenzel. Es sei möglich, Zweier-, Dreier-, Vierer- oder auch Sechser-Grabstellen zur Nutzung zu erwerben. Die Liegezeit betrage grundsätzlich 20 Jahre. Verlängerungen seien möglich.