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Landgericht Magdeburg Wie die Polizei auf die Spur eines Quedlinburgers kam, der wegen Handels mit Marihuana nun verurteilt werden wird

Wann das Plädoyer erwartet wird und warum das Strafmaß größtenteils schon feststeht.

Von Uwe Kraus 27.10.2021, 14:00
Der Angeklagte soll als Kurierfahrer für Drogen gearbeitet haben.
Der Angeklagte soll als Kurierfahrer für Drogen gearbeitet haben. Symbolbild: dpa

Magdeburg/Quedlinburg/MZ - Ein Kriminalist erinnert sich am Dienstag vor dem Magdeburger Landgericht: Indoor-Hanf-Plantagen eines 23-Jährigen in Gernrode und Quedlinburg führten Drogenfahnder der Polizei letztlich auf die Spur des Mannes, der nun als Hauptangeklagter im historischen Saal 5 sitzt.

Straftat bekommt einen neue Ebene

In seiner Beschuldigtenvernehmung in dessen eigenem Verfahren hatte der Cannabis-Züchter von Chat-Kontakten berichtet. Dabei nutzte man ein spezielles Programm, dass nicht wie bei Whatsapp den Absender speichert. Im Chat mit den Abnehmern versprach man „Kostproben“ mehrerer Drogen, als Lieferant sei der heutige Angeklagte im Gespräch gewesen, berichtet der lokale Ermittler. Schnell zeigt sich: Dass überregional mit Drogen gehandelt wird, hebt die Straftat damals auf eine neue Ebene.

Der Ermittlungsführer des zuständigen Dezernates trat am Dienstag fast eine Stunde in den Zeugenstand. Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling verliest zahlreiche Beschlüsse des Amtsgerichtes Halberstadt, die teilweise zweimal verlängert wurden. Bild für Bild betrachten Strafkammer, Staatsanwalt und Verteidiger auf ihren Bildschirmen im Verhandlungssaal die Nachrichten auf dem konfiszierten und „ausgelesenen“ Handy.

Lieferprobleme und Qualitätsabweichungen

Klar zu erkennen ist, dass über das Mobiltelefon zahlreiche Absprachen liefen. Dabei spielten die Preise und die verschiedenen Cannabissorten eine wesentliche Rolle. In der Hauptverhandlung seit der Vorwoche zeigt sich, dass das Geschäft mit der Droge durchaus Ähnlichkeiten mit ganz alltäglichen Kaufsituationen offenbart. Es gibt Lieferprobleme, sodass die 5-Kilogramm-Säcke nicht immer voll wurden, es treten grobe Qualitätsabweichungen auf, sodass der Kauf von sechs Kilogramm Substanzen rückabgewickelt worden sein soll.

Polizei überwachte Autos

Der Chefermittler gibt kurz und bündig Auskunft zur Telekommunikationsüberwachung und über eine dreimonatige Observation, kommentiert Fotos und Übersichtskarten. Selbst einer Pkw-Innenraumüberwachung hatte das Amtsgericht zugestimmt, zu der es laut des Ermittlungsführers jedoch nicht kam.

Zur Überwachung der Bewegungen der beiden Autos des 29-Jährigen und seiner Mutter habe man die Fahrzeuge mit GPS-Sendern versehen. Deren Signale ziehen sich auf den Karten der Polizei wie Perlenketten vom Nordharz bis in die Bundeshauptstadt.

„Wir hatten das Auto ständig im Blick“

So stellt sich bald heraus, dass nicht der Händler nach Berlin unterwegs ist, sondern der unterdessen als Kurier angeklagte 32-jährige Quedlinburger. „Wir hatten das Auto ständig im Blick“, so der erfahrene Kriminalbeamte. Das ermöglichte ihm, aus seiner Dienstelle in Sachsen-Anhalt mit Berliner Kollegen Kontakt aufzunehmen und sie zu bitten, das Fahrzeug und dessen Fahrer in der Hauptstadt zu stoppen und zu kontrollieren.

Der Quedlinburger Rechtsanwalt Jochen Blasek, der den Kurierfahrer vertritt, fragt den Kriminalisten, warum nach den ihnen zugänglichen Informationen die Behörden weitere Fahrten zugelassen haben und die durch Beschlüsse des Amtsgerichtes gedeckten Hausdurchsuchungen nicht auf der Stelle stattfanden. „Darauf erwarten Sie jetzt doch keine Antwort? Es sind ermittlungstaktische Gründe“, bescheidet der Ermittlungsführer lakonisch.

Plädoyer am Freitag erwartet

Das Verfahren, zu dem es bereits am Montag ein Rechtsgespräch und danach eine Übereinkunft aller Seiten gibt, führt die Strafkammer am Freitag fort. Dabei hört das Gericht auch Gutachter. Zudem wolle man einige finanzielle Fragen um den Umfang der einzuziehenden Werte klären. So muss abschließend geklärt werden, in welchem Umfang die Autos als „Tatwerkzeuge“ gelten. Als durchaus denkbar gilt in Gerichtskreisen jedoch, dass unter Berücksichtigung des Prozessverlaufes bereits am Freitag plädiert werden kann, womit sich die Prozessdauer verkürzen könnte. Der Strafrahmen gilt ja seit Montag als weitgehend gesteckt.