Selbsthilfegruppe im Nordharz Selbsthilfegruppe im Nordharz : Aufklärung bei Pflegegraden

Halberstadt - In den rund 170 Selbsthilfegruppen im Landkreis Harz suchen zahlreiche Betroffene fachlichen Rat, Beistand und gesellschaftliche Kontakte. Zu den aktivsten gehört die Prostatakrebs-Gruppe Nordharz unter der Leitung des Quedlinburgers Horst Pauly. Er organisierte für die Leiter der anderen Gruppen eine Informationsveranstaltung zum Thema Pflegeversicherung.
Die steht erneut vor großen Veränderungen. Ab 2017 soll es statt Pflegestufen neue Pflegegrade geben. Das sorgt bei vielen Betroffenen und Angehörigen für Unruhe. „Deshalb wollen wir die Gruppenleiter aufklären, damit diese die Informationen weitergeben“, sagte Pauly im Halberstädter Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge.
Gerriet Schröder vom Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt klärte über die Neuerungen auf. „Das Gesetz bezieht jetzt ausdrücklich Patienten mit demenziellen Erkrankungen ein“, erläuterte er.
Generell sollen diejenigen unterstützt werden, die Einschränkungen in der Alltagskompetenz haben. Neu sei auch die Möglichkeit, Wohngruppen für Demenzkranke zu fördern. Werden Personen, die andere pflegen, selbst einmal krank, tritt die Verhinderungspflege ein. Unklarheiten gibt es oft zum Thema Förderung des Wohnungsumbaus. „Hier wurden die finanziellen Möglichkeiten kräftig auf jeweils 4.000 Euro erhöht“, erläuterte Schröder. „Man muss jedoch erst einen Antrag mit Kostenvoranschlag abgeben und dann bauen“, betonte der Referent.
Für Ehepaare kann der Betrag erhöht werden. Sollten später weitere Einschränkungen auftreten, gibt es die Möglichkeit für Folgeanträge. Die Zuschüsse gibt es unabhängig vom eigenen Einkommen. Zu den ab Januar 2017 geltenden Regelungen stellte Schröder klar: „Es gibt keine Nachbegutachtung und keine Abstufungen.“ Vielfach werden die Kostensätze erneut nach oben angepasst.
Betroffene können im Harzkreis neben Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode auch in Harzgerode und Blankenburg die Beratungsangebote der 14 Pflegeberater der AOK nutzen. „Dies ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse möglich“, so Schröder. In der Diskussionsrunde wurde deutlich, dass vor allem bei Demenzkranken manche Hürden warten, weil sie keine Hilfe annehmen wollen. Schröder: „Es ist kein Zwang möglich. Das Selbstbestimmungsrecht kann nur durch ein Gericht eingeschränkt werden.“ Bei einer weiteren Frage ging es um die Anrechnung des Pflegegeldes beim Finanzamt. Das werde beim Thema Steuern nicht berücksichtigt, so Schröder.
Gemeinsam mit drei Pflegeberaterinnen stellte sich der Referent den zahlreichen Fragen der Vertreter der Selbsthilfegruppen. Zu einem weiteren Querschnittsthema wird am Sonnabend, 23. April, nach Bad Suderode eingeladen. Dann findet in der Paracelsus-Harz-Klinik der 19. Diabetikertag statt. (mz)