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Prozess um Kindersex-Ring im Harz Prozess um Kindersex-Ring im Harz: Voll krimineller Energie

Von Ingo Kugenbuch 09.04.2015, 08:41
In diesem Gebäude ist das Landgericht Leipzig untergebracht.
In diesem Gebäude ist das Landgericht Leipzig untergebracht. dpa Lizenz

Quedlinburg/Leipzig - Alle Prozessbeobachter haben am Mittwoch gespannt auf die Aussagen der beiden Angeklagten vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzig gewartet: Haben der 66-Jährige aus Bremerhaven und der 38-jährige Oschatzer die beiden Mädchen aus Quedlinburg tatsächlich missbraucht, das Ganze gegenseitig gefilmt und dann im Internet zum Kauf angeboten? Und noch wichtiger: Wenn sie schuldig sein sollten - warum haben sie diese Verbrechen begangen? Hat ihnen wirklich eine 35-jährige Mutter ihre erst zehn Jahre alte Tochter und ihre 15-jährige Schwester zum Sex verkauft?

Der Gerichtsprozess gegen die Quedlinburgerin, die ihre Tochter verkauft haben soll, hat am 27. März am Landgericht Magdeburg begonnen. Schwerer sexueller Missbrauch und Beihilfe dazu werden der 35-Jährigen vorgeworfen. Sieben Mal zwischen 2010 und Januar 2014 soll die Angeklagte ihre anfangs zehnjährige Tochter und die zunächst 15-jährige Schwester Männern zum Sex überlassen haben. Kurz nach Verhandlungsbeginn wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen.

Auf all diese Fragen gab es am Mittwoch in Leipzig keine Antwort. Die Verhandlung im Saal 14 war stattdessen bereits nach zehn Minuten vorbei. Grund: Beide Angeklagten haben neue Verteidiger bekommen. Und so blieb es bei den Ankündigungen vom Prozessauftakt am 18. März: Thomas W., der Mann aus Oschatz, hatte über seine Verteidigerin mitteilen lassen, dass er zu den Vorwürfen aussagen wolle, Heinz-Dieter D.s damaliger Anwalt kündigte eine „Erklärung“ im Auftrag seines Mandanten an. Ob es beim Fortsetzungstermin am 20. April dabei bleiben wird, ist derzeit unklar.

Immer klarer wird dagegen das Bild des älteren Angeklagten, der seit September 2014 in Untersuchungshaft sitzt. Der Vorsitzende Richter Norbert Göbel verlas am Mittwoch das Vorstrafenregister des 66-jährigen Bremerhaveners. Demnach wurde er bereits im September 1999 vom Amtsgericht Quedlinburg wegen einer Kindersex-Tat zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Jahr und zehn Monate Haft bekam er wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei und Menschenhandels. Drei Jahre später folgte dann eine Verurteilung des Amtsgerichts Bremerhaven wegen des Besitzes von Kinderpornografie in 210 Fällen und noch ein Jahr später wegen Beleidigung.

Im November 2004 verurteilte das Landgericht Bremen Heinz-Dieter D. wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe, weil er vor der fünfjährigen Tochter einer Freundin sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Damals offenbarte sich die mittlerweile erwachsene Tochter des Angeklagten vor den Bremer Richtern: Auch an ihr soll sich der Mann vergangen haben, als sie noch ein Kind war.

Nach der Verbüßung seiner Haft soll Heinz-Dieter D. gemeinsam mit Thomas W. im Frühjahr 2011 erneut straffällig geworden sein. Beide Männer sollen laut Anklage von der Quedlinburgerin deren damals zehnjährige Tochter und die 15-jährige Schwester für 800 Euro überlassen bekommen haben. Zu viert seien sie nach Wernigerode in die Wohnung eines weiteren Mannes gefahren. „Die beiden Mädchen mussten sich dort entkleiden“, heißt es in der Anklage. Dann, so der Staatsanwalt beim Prozessauftakt, hätten sie verschiedene Sexpraktiken über sich ergehen lassen müssen. „Die Männer fotografierten und filmten sich dabei gegenseitig“, sagte der Staatsanwalt. „Die Bilder und Videos wurden angefertigt, um sie an andere Personen weiterzugeben.“ Unter anderem in Holland sollen die Dateien angeboten worden sein. (mz)