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Nichtraucherschutzgesetz Nichtraucherschutzgesetz in Quedlinburg: Dicke Luft ist Geschichte

Von Sophie Elstner 26.02.2017, 09:55
Rauchen in der Gaststätte? Das ist nur noch selten erlaubt.
Rauchen in der Gaststätte? Das ist nur noch selten erlaubt. Archiv/dpa

Quedlinburg - Ein junger Mann steht vor einem Quedlinburger Restaurant. In der Hand hält er eine Zigarette. Der Wind pfeift um die Hausecke, er zieht die Jacke enger um den Körper. Sein „Raucher-Ausflug“ an die frische Luft dauert nicht lange. Zu kalt ist es an diesem Tag im Februar, um die Zigarette zu genießen.

Es ist mehr als zehn Jahre her, dass den Rauchern im Harz langsam die Puste knapp wurde: So gilt seit dem 1. Mai 2006 in den Schulgebäuden, die in Trägerschaft des Landkreises Quedlinburg sind, ein generelles Rauchverbot. Aus den Triebwagen des Harz-Elbe-Expresses wurden am 1. August desselben Jahres reine Nichtraucherzüge. Die Kreisklinik Aschersleben-Staßfurt folgte mit einem - noch freiwilligen - Rauchverbot im September 2006.

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt“ am 19. Dezember 2007 wurde es dann richtig ernst: In öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten, Schulen, Kultur-, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Pflegeheimen war fortan das Rauchen verboten.

Nicht alle überzeugt vom Gesetz

Auch im Jahr zehn nach der Einführung des Rauchverbots sind nicht alle Gaststättenbetreiber in Quedlinburg überzeugt von dem Gesetz. Während für manche die eine oder andere Zigarette dazugehört, finden es andere gut, dass Raucher vor die Tür müssen.

Mariana Köppe, Inhaberin der Münzenberger Klause, ist froh, dass Raucher nach draußen müssen. „Für uns als Mitarbeiter war das damals sehr schwierig. Wir haben nur einen kleinen Gastraum, da hat man manchmal vor lauter Qualm die Hand vor Augen nicht gesehen.“ Vor allem im Winter, wenn die Fenster nicht geöffnet werden konnten, sei die Luft zum Schneiden gewesen.

Stammgäste blieben anfangs weg

„Nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, sind viele Stammgäste nicht mehr gekommen“, erinnert sich Köppe. Sie wollten einfach nicht akzeptieren, dass sie im Lokal nicht mehr rauchen durften.

„Aber weil das ja überall so war, sind sie nach ein paar Wochen alle wiedergekommen. Umsatzeinbußen hatten wir dadurch nicht.“ Heute darf in der Münzenberger Klause vor der Tür, in der warmen Jahreszeit auch im Biergarten, geraucht werden. „Das funktioniert prima“, sagt sich die Chefin.

Draußen rauchen, wenn es warm ist

Volker Stübig ist Geschäftsführer im Café und Restaurant am Finkenherd in Quedlinburg. „Wir haben es im Jahr 2007 übernommen“, erinnert er sich. „Da war schon abzusehen, dass es ein Rauchverbot geben wird. Wir haben von vornherein beschlossen, dass es eine Nichtrauchergaststätte werden soll, und das ist auch gut so.“ In der warmen Jahreszeit, wenn die Gäste draußen sitzen können, kann dort auch geraucht werden.

Vor der Tür stehen dafür extra Aschenbecher bereit, damit Zigarettenstummel nicht auf dem historischen Pflaster landen. „Viele Gäste sind so höflich und fragen, ob sie vor der Tür rauchen können“, sagt Stübig.

„Da sind die Aschenbecher nicht ganz uneigennützig. Meine Mitarbeiter müssen die Kippen nämlich nicht aufheben, das mache ich selbst.“

Raucherkultur verkommt nach und nach

Trotzdem findet es der Geschäftsführer mit einer Leidenschaft für Zigarren bedauerlich, dass die Raucherkultur nach und nach verkommt. „Ich bin Genussraucher, kein Suchtraucher.

Es ist einfach nicht mehr möglich, irgendwo in einem schönen Ledersessel mit einem guten Getränk und einer Zigarre zu sitzen. Das lässt sich kaufmännisch gar nicht mehr rechnen.“ Er selbst kenne mehrere Bars, die mit diesem Konzept keinen Erfolg hatten.

Noch schlimmer findet Stübig es allerdings, wenn vor den Eingängen der Restaurants mehrere Raucher stehen und man durch eine große Qualmwolke hindurch muss, um überhaupt in das Lokal zu gelangen. „Da habe ich oft gar keine Lust mehr, noch reinzugehen.“

Im „Dr. Bier“ war und ist Rauchverbot kein Thema

In der Bar „Dr. Bier“ in der Quedlinburger Weberstraße darf auch knapp zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes geraucht werden. „Daran wird sich auch nichts ändern“, bestätigt Inhaber Rigo Witruk, selbst Nichtraucher.

Mögliche Umsatzeinbußen durch das Rauchverbot trafen ihn und seine Bar deshalb nicht. „Zigaretten gehören zur Kneipenkultur. Diese Einschränkungen finde ich nicht in Ordnung. Am Ende soll doch der Markt entscheiden, ob eine Raucherkneipe gut ankommt oder nicht.

Und da bei uns keine Speisen angeboten werden, muss sich keiner beim Essen gestört fühlen.“ Etwa 90 Prozent der Gäste im „Dr. Bier“ seien Raucher, schätzt der Geschäftsführer. Vor allem Touristen würden sich freuen, wenn sie ihre Zigaretten im Warmen rauchen könnten und dafür nicht vor die Tür gehen müssten. Anders als der junge Mann vor der Gaststätte in der Quedlinburger Innenstadt.

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Im Landkreis Harz gilt das Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2007. Dadurch sollen Nichtraucher, vor allem Kinder und Jugendliche sowie Kranke und Pflegebedürftige, vorm Passivrauchen geschützt werden.

Darin ist geregelt, dass in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten, Schulen, Kultur-, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Pflegeheimen das Rauchen nicht gestattet ist. Im Juni 2009 wurde das Gesetz allerdings noch einmal überarbeitet, so dass in Einraumgaststätten, die als „Raucher-Gaststätten“ gekennzeichnet sind, geraucht werden darf. Jugendliche unter 18 Jahren haben allerdings dann keinen Zutritt.

Diskotheken dürfen abgetrennte Raucherbereiche, allerdings ohne Tanzfläche, einrichten. (mz)