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Innenstadtentwicklung Quedlinburg Innenstadtentwicklung Quedlinburg: Chancen für "dm"-Ansiedlung steigen

Von Ingo Kugenbuch 28.03.2014, 15:03
Die ehemalige „Ihr Platz“-Filiale in der Steinbrücke steht seit 2012 leer.
Die ehemalige „Ihr Platz“-Filiale in der Steinbrücke steht seit 2012 leer. Chris Wohlfeld Lizenz

Quedlinburg/MZ - Die Chancen für eine Ansiedlung der Drogeriekette „dm“ in der Quedlinburger Innenstadt sind deutlich gestiegen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Landkreis Harz dazu verpflichtet, die Genehmigung für eine geplante Erweiterung des Ladenlokals in der Steinbrücke zu erteilen. Dies bestätigte Gerichtssprecher Christoph Zieger der MZ am Freitag auf Anfrage.

In der Steinbrücke 18 befand sich in den zurückliegenden Jahren eine Filiale der Drogeriekette „Ihr Platz“. Nach der Insolvenz von Schlecker, zu der „Ihr Platz“ gehörte, musste auch dieser Markt 2012 schließen. Die Eigentümer des Hauses im Quedlinburger Zentrum fanden in der Drogeriekette „dm“ einen neuen Interessenten, der am Mettehof bereits eine Filiale besitzt und früher am Markt in Quedlinburg ansässig war, diesen Standort aber wegen des zu geringen Platzes aufgab. „dm“ will in die Steinbrücke aber nur einziehen, wenn eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 150 Quadratmeter möglich ist. Von den Baubehörden des Landkreises und der Stadt wurde dieses Ansinnen mit Verweis auf das Baurecht versagt. Es folgten Diskussionen im Bauausschuss und im Stadtrat, die in einer Ablehnung durch eine Mehrheit der Ratsmitglieder mündeten.

Kommt Schadensersatzklage?

Wolfgang Döcke, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat, hat sich seit Anfang 2013 für die Erweiterung des Ladens stark gemacht. Er freut sich über das Urteil. „Ich bin froh - durch ,dm‘ bekommt die Steinbrücke einen weiteren Impuls.“ Aus seiner Sicht hätte es gar nicht zu dem Rechtsstreit kommen müssen, aber die Stadtverwaltung habe alle Kompromissvorschläge ignoriert. Er fürchtet jetzt, dass die Eigentümer des Geschäfts für den Mietausfall Schadensersatz verlangen. Nach seiner Meinung könnte das ein „hoher fünfstelliger Betrag“ sein.

Horst Danscher, der mit dem Umbau beauftragte Architekt aus Quedlinburg, will eine Schadensersatzklage nicht ausschließen. „Darüber beraten wir gerade mit den Eigentümern und ihrem Anwalt“, sagt Danscher. „Denn der Schaden durch Mietausfall und Anwaltskosten ist immens.“ Er sieht sich als deutlichen Gewinner dieses Rechtsstreits. „Das Gericht ist uns in allen Punkten gefolgt.“

Dennoch weiß er nicht, wann mit dem Umbau begonnen werden kann. „Wir müssen jetzt erst mal das schriftliche Urteil abwarten und sehen, ob der Landkreis Ruhe gibt.“ Dann erst könnten die Baugenehmigung erteilt und die Arbeiten ausgeschrieben werden. Dafür veranschlagt Danscher bis zu zwei Monate. „Wir werden im Stechschritt bauen“, sagt er. Dennoch zweifelt Danscher, ob noch 2014 Eröffnung gefeiert werden kann. Immerhin: Der Mietvertrag mit „dm“ existiert weiterhin.

„Gemeinsame Entscheidung“

Während sich die Kreisverwaltung am Freitag nicht zu dem Urteil äußern wollte, rechtfertigt die Quedlinburger Stadtverwaltung ihr Votum gegen die Erweiterung des Ladens. „Es war eine gemeinsame Entscheidung der zuständigen Gremien“, sagt Justiziar Wolfgang Scheller. Landkreis, Stadt und Landesverwaltungsamt - das den Widerspruch der Hauseigentümer zurückwies - seien sich einig gewesen. Unterstützung habe es vom Landesamt für Denkmalpflege und Icomos, dem Internationalen Rat für Denkmalpflege, gegeben, die einen Erweiterungsbau für nicht vereinbar mit dem Welterbestatus der Stadt halten.

„Die Verwaltung muss sich auf sicherer Rechtsgrundlage bewegen. Wir waren im Einklang mit den anderen Behörden“, bestätigt auch Oberbürgermeister Eberhard Brecht (SPD). „Wir haben nicht leichtfertig gehandelt.“ Die Stadt sei sich „vollkommen im Klaren darüber, dass es ein sehnlicher Wunsch vieler Quedlinburger ist, wieder einen Drogeriemarkt in der Innenstadt zu haben“. Seine Hoffnung sei es aber gewesen, dass sich „dm“ schließlich den Gegebenheiten anpasst und auch ohne eine Erweiterung in die Steinbrücke kommt. Denn er fürchte, sagt Brecht, dass aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Präzedenzfall wird und sich auch andere Bauherren darauf berufen, wenn sie im Welterbegebiet bauen.

Jetzt heißt es erst einmal: Warten. Das Urteil, so Scheller, könnte in zwei bis vier Wochen schriftlich vorliegen. Dann haben Stadt und Landkreis vier Wochen Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einlegen.