Händler will doppelt kassieren Händler will doppelt kassieren: "Betrug" entpuppt sich als Kauf

Quedlinburg - Hat ein 39-Jähriger einen Autohändler aus dem Altkreis Quedlinburg betrogen? Das jedenfalls warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten musste.
Im April 2014 soll der 39-Jährige vorgehabt haben, bei dem Händler einen Transporter zum Preis von 1.000 Euro zu kaufen. Durch eine Anzahlung soll er sich den Fahrzeugbrief erschlichen haben mit der Vorgabe, das Auto zulassen zu wollen. Doch schon zwei Tage später soll er den Transporter für 6.000 Euro weiterverkauft haben.
Zeuge widerspricht Aussagen des Klägers
Der 39-Jährige wies den Betrugsvorwurf zurück. Wie sein Anwalt schilderte, hatte der Mann seinen Cousin begleitet, der bei dem Händler ein Auto abholen wollte.
Dabei habe der 39-Jährige den Transporter gesehen und diesen gleich kaufen wollen. Ein Vertrag mit der Kaufsumme von 1.000 Euro sei gefertigt worden, tatsächlich habe der Händler aber mehr Geld gewollt.
Wie der Verteidiger weiter sagte, hat der 39-Jährige insgesamt 6.000 Euro bezahlt, und der Händler hat ihm die Fahrzeugpapiere gegeben. Doch der Frau des Angeklagten habe das Auto nicht gefallen, sie habe es nicht gewollt.
Daher habe der 39-Jährige es an einen Dritten weiterverkauft - für genau jene 6.000 Euro, die er selbst bezahlt habe. Der Käufer habe dann den Transporter zugelassen und bei dem Händler abgeholt. Das bestätigte der Käufer vor Gericht. Beim Abholen des Autos habe es keine Probleme gegeben, sagte er. Er habe Papiere und Kennzeichen dabei gehabt und die Schlüssel für den Transporter erhalten.
Auch der Cousin des Angeklagten bestätigte dessen Schilderung. Er habe gesehen, wie der 39-Jährige mit dem Verkäufer gesprochen habe. Zu welchem Preis das Auto gekauft wurde, wisse er nicht. „Aber ich habe gesehen, dass er bezahlt hat, mehrere 200-Euro-Scheine, und dass er den Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere bekommen hat.“
Gericht spricht Beschuldigten frei
Eigentlich wollte das Gericht auch den Händler als Zeugen hören. Doch der erschien nicht, weshalb das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro gegen ihn verhängte.
Doch auch ohne die Aussage war der Fall für das Gericht klar. Der Händler hatte nämlich gegenüber der Polizei erklärt, dass es nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages gekommen wäre. „Es ist aber ein Kaufvertrag in der Akte“, stellte Richterin Antje Schlüter fest. Der weise zwar 1.000 Euro aus, während der Angeklagte erklärt habe, 6.000 Euro bezahlt zu haben.
Ein Zeuge habe bestätigt, dass der 39-Jährige mit dem Verkäufer verhandelt, Geld bezahlt und Vertrag sowie Papiere erhalten habe.
Damit war der Vorwurf, der 39-Jährige habe einen Betrug begangen, für das Gericht gegenstandslos. Es sprach den Mann frei. (mz)